Nr. 117. 663
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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 7. November 1914.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend das Muster (in Anlage J der Grund-
sätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen
bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern
des Anstellungsscheins. (2) Bekanntmachung, betreffend Viehzählung.
(3) Bekanntmachung, betreffend Hint aus Anlaß
des Krieges 1914. (4) Bekanntmachung, betreffend Verbot des Ver-
fütterns von Brotgetreide und Mehl. (5) Bekanntmachung, betreffend
Auszahlung von Goldgeld an Ausländer.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 4. November 1914, betreffend das Muster in An-
lage J der Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unter-
beamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern
und Inhabern des Anstellungsscheins.
Fur die im § 16 Absatz 2 der Grundsätze für die Besetzung der mittleren,
Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit
Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins (Rbl. von 1907
Nr. 33) und in 8§ 12 Absatz 1 der Grundsätze für die Besetzung der mitt-
leren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. mit
Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins (Rbl. von 1907
Nr. 36) vorgeschriebene Nachweisung, Anlage J der erstgedachten Grundsätze
ist künftig das nachstehende Muster maßgebend.
Für jede Stelle ist eine besondere Nachweisung zu verwenden, es sei
denn, daß gleichzeitig mehrere Stellen angeboten werden, für welche die
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