Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 9. 1914. 61 
3. Ausnahmen von der Reihenfolge (Ziffer 2) können gemacht werden 
a) bei freiwillig Einzustellenden, oder auf Antrag bei Militärpflichtigen, 
die ihre sofortige Einstellung wünschen, » 
b) unsten der in einem Schutzgebiet oder im Ausland lebenden Militär- 
Pflichtigen, 
) im Interesse einzelner Waffengattungen, an deren Ersatz besondere An- 
sorderungen zu stellen sind, 
d) bei Militärpflichtigen, die in den Terminen vor den Ersatzbehörden nicht 
pünktlich erschienen sind (§ 26, 7). 
Die unter a, d und d bezeichneten Militärpflichtigen sind in Liste E 
ohne Rücksicht auf die Tauglichkeitsklasse und den Jahrgang, dem sie ange- 
hören, vor allen anderen Militärpflichtigen (Ziffer 2) aufzuführen. 
N.M.G. 8§ 13. 
4. Abweichungen im Interesse einzelner Waffengattungen dürfen nur von dem 
Militärvorsitzenden der Ober-Ersatzkommission verfägt werden, sofern für 
solche (Garde, Kürassiere, Fußartillerie, Pioniere, Verkehrstruppen, Okonomie- 
handwerker, Train-Stamm, Marine) die erforderliche Anzahl Rekruten inner- 
halb der regelmäßigen Reihenfolge nicht zu finden ist (§ 73, 5). 
5. Nach Möglichkeit sind stets Leute aller Jahrgänge für jeden Tag zum Aus- 
hebungsgeschäfte zu beordern. - 
6. Die Einordnung Verzogener findet nach ihrem Jahrgang, ihrer Tauglichkeit 
(Klasse 1 oder 2) und nach dem Alphabet statt. " 
7. Militärpflichtige, die bei der Musterung entschuldigt gefehlt haben, sind, sofern 
sie beim Aushebungsgeschäfte vorgestellt werden, in der Liste E bei ihrem 
Jahrgang hinter Klasse 2 nachzutragen und gegebenenfalls entsprechend ihrer 
festgestellten Tauglichkeit und nach dem Alphabet einzuordnen. 
8. Für die Entscheidung über die Einstellung von Militärpflichtigen der Vor- 
stellungslisten B, C und D, die beim Aushebungsgeschäfte für tauglich befunden 
werden, ist Ziffer 2 maßgebend. 
9. Militärpflichtige der seemännischen und halbseemännischen Bevölkerung sind nur 
nach Jahrgängen mit dem ältesten beginnend und nach dem Alphabet zu 
ordnen.“ 
8 67. 
Dieser Paragraph lautet: 
„Musterungsausweise. Wun, 
Den gemusterten Militärpflichtigen des laufenden Jahrganges werden nach 7 
der Masterung Musterungsausweise erteilt. brgans "7 58 
Sie dienen als Ausweis für die Militärpflichtigen während der Dauer 
ihrer Militärpflicht. 
Die Aushändigung der Musterungsausweise erfolgt sofort bei der Musterung 
oder unmittelbar nach Abschluß des Musterungsgeschäfts durch die Gemeinde- 
vorsteher oder die hiermit Beauftragten, denen sie durch die Zivilvorsitzenden 
der Ersatzkommission zugehen. 
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