Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Ar.  101.  591

Regierungs-Blatt
für  das
Grohherzogtum  Meckleuburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.  1
Ausgegeben  Schwerin,  Donnerstag,  den  6.  Juli  1916.

 

Inhalt.

I.  Abteilung.  (Nr.  18.)  Verordnung,  betreffend  Reise-,  Zehr=  und  Übernachtungsgelder
  für  die  vom  Landarbeitshause  auszuführenden  Beförderungen
von  besserungsbedürftigen  Personen.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Aufbewahrung  der  Hakseligkeiten
Verhafteter.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Erteilung  von  Entfreiungen
  für  Getreide-,  Heu=  und  Strohförderer.  (3)  Bekanntmachung,
betreffend  den  Verkehr  mit  Tauben.

 

I.  Abteilung.

(Nr.  18.)  Verordnung  vom  30.  Juni  1916,  betreffend  Reise-,  Zehr=  und  Übernachtungsgelder
  flir  die  vom  Landarbeitshause  auszuführenden  Beförderungen
von  besserungsbedürftigen  Personen.

Friedrich  Franz,  von  Gottes  Gnaden  Großherzog  von  Mecklenburg,

Fürst  zu  Wenden,  Schwerin  und  Ratzeburg,  auch  Graf  zu  Schwerin,  der
Lande  Rostock  und  Stargard  Herr  usw.

Wir  verordnen  nach  verfassungsmäßiger  Beratung  mit  Unseren  getreuen
Ständen  unter  Aufhebung  der  Verordnung  vom  15.  Okober  1884,  betreffend
die  Kosten  der  für  das  Landarbeitshaus  ausgeführten  Transporte,  was  folgt:

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