Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Ar. 136. 827 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Meckhlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 5. September 1916. 
T. Abteilung. 
Inhalt. 
(1) Bekanntmachung, betreffend die Regelung des Verkehrs mit Web-, 
Wirk= und Strickwaren. (2) Bekanntmachung, betreffend Verbot des 
Verkaufs von Goldwaren an Kriegs= und Zivilgefangene. (3) Bekannt- 
machung zur Abänderung der Verordnung des stellvertretenden General= 
kommandos des IX. Armeekorps zu Altona, betreffend den Ausschank 
und Handel mit Alkohol, vom 31. Oktober 1915. (4) Bekanntmachung, 
betreffend Ausfuhr von Pferden. (5) Bekanntmachung, betreffend Ge- 
währung von Gehaltsvorschüssen an die Beamten der landesherrlichen 
Verwaltung zur Erwerbung von Schuldverschreibungen der fünften 
Deutschen Kriegsanleihe. 
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 31. August 1916, betreffend die Regelung des Ver- 
kehrs mit Web-, Wirk= und Strickwaren. 
Nachstehende Erläuterung IV der Reichsbekleidungsstelle zur Verordnung des 
Bundesrats vom 10. Juni 1916 und der Bekanntmachung des Reichskanzlers 
vom 10. Juni 1916, betreffend die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk= und 
Strickwaren und die hiervon ausgeschlossenen Gegenstände, wird hiermit zur 
allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 31. August 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
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