Nr. 37. 1918. 271
6 6Ziffer 7) zu senden, und zwar mit der Aufschrift: „Auslandskohle“. Für
etriebe, die im Königreich Bayern liegen, sind diese Meldekarten an die
Amtliche Verteilungsstelle München (5 69) zu senden, und zwar mit der-
selben Aufschrift.
1I. Außerdem haben Meldepflichtige, deren Verbrauchsstelle im Absatzgebiet der
Rheinischen Kohlenhandels= und Reedereigesellschaft liegt, eine besondere, nach § 71
zu beschaffende Einzelmeldekarte an den Kohlenausgleich Mannheim, Parkring 27—29,
u senden.
zus III. Sämtliche Meldekarten sind gleichlautend auszufüllen. Auch wenn mehrere
Karten an verschiedene Amtliche Verteilungsstellen oder verschiedene Lieferer zu richten
sind, müssen sämtliche Karten in allen Teilen genau gleich lauten. Dies bezieht sich auch
auf die Bezeichnung der Sorten und Mengen und die Namen der Lieferer.
IV. Für Gaskoks fällt die unter Absatz 1 Ziffer 3 genannte, an die Amtliche Ver-
teilungsstelle zu richtende Meldekarte fort.
§ 6. Amtliche Verteilungsstellen.
Amtliche Verteilungsstellen sind:
1. Für Steinkohle ') aus Ober= und Niederschlesien
Amtliche Verteilungsstelle für schlesische Steinkohle in Berlin W. 8,
Unter den Linden 32.
2. Für Ruhrkohle "):
Das Rheinisch-Westfälische Kohlen-Syndikat in Essen.
3. Für Steinkohle *) aus dem Aachener Revier:
Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Aachener
Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen).
4. Für Steinkohle') aus dem Saarrevier, Lothringen und der bayerischen
alz:
Amtliche Verteilungsstelle für das Saarrevier in Saarbrücken 2 (Kö-
nigliche Bergwerksdirektion).
5. Für die Braunkohle J) aus dem Gebiet rechts der Elbe mit Ausnahme von
sächsischer Braunkohle ):
Amtliche Verteilungsstelle für die Brannkohlenwerke rechts der Elbe in
Berlin NW. 7, Reichstagsufer 10.
Für die mitteldeutsche Braunkohle 1) (links der Elbe) mit Ausnahme der
unter 7 genannten: «
Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braunkohlenbergbau
in Halle a. S., Landwehrstr. 2.
7. Für Branniebleck) aus dem Königreich Sachsen und dem Herzogtum
Sachsen-Altenburg# sowie für böhmische nach Deutschland laußer Bayern)
eingeführte Kohie und für sächsische Steinkohle):
Kohlenausgleich Dresden, Linienkommandantur E, Dresden,
G.
2
*) Auch Steinkohlenbrikelts, Schlammkohle und Kols.
f Auch Braunlkohlenbrikells, Naßpreßsteine und-Gru