Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  37.  1918.  271

6  6Ziffer  7)  zu  senden,  und  zwar  mit  der  Aufschrift:  „Auslandskohle“.  Für

etriebe,  die  im  Königreich  Bayern  liegen,  sind  diese  Meldekarten  an  die
Amtliche  Verteilungsstelle  München  (5  69)  zu  senden,  und  zwar  mit  derselben
  Aufschrift.

1I.  Außerdem  haben  Meldepflichtige,  deren  Verbrauchsstelle  im  Absatzgebiet  der
Rheinischen  Kohlenhandels=  und  Reedereigesellschaft  liegt,  eine  besondere,  nach  §  71
zu  beschaffende  Einzelmeldekarte  an  den  Kohlenausgleich  Mannheim,  Parkring  27—29,
u  senden.
zus  III.  Sämtliche  Meldekarten  sind  gleichlautend  auszufüllen.  Auch  wenn  mehrere
Karten  an  verschiedene  Amtliche  Verteilungsstellen  oder  verschiedene  Lieferer  zu  richten
sind,  müssen  sämtliche  Karten  in  allen  Teilen  genau  gleich  lauten.  Dies  bezieht  sich  auch
auf  die  Bezeichnung  der  Sorten  und  Mengen  und  die  Namen  der  Lieferer.

IV.  Für  Gaskoks  fällt  die  unter  Absatz  1  Ziffer  3  genannte,  an  die  Amtliche  Verteilungsstelle
  zu  richtende  Meldekarte  fort.

§  6.  Amtliche  Verteilungsstellen.

Amtliche  Verteilungsstellen  sind:

1.  Für  Steinkohle  ')  aus  Ober=  und  Niederschlesien
Amtliche  Verteilungsstelle  für  schlesische  Steinkohle  in  Berlin  W.  8,
Unter  den  Linden  32.

2.  Für  Ruhrkohle  "):
Das  Rheinisch-Westfälische  Kohlen-Syndikat  in  Essen.

3.  Für  Steinkohle  *)  aus  dem  Aachener  Revier:
Amtliche  Verteilungsstelle  für  die  Steinkohlengruben  des  Aachener
Reviers  in  Kohlscheid  (Bez.  Aachen).

4.  Für  Steinkohle')  aus  dem  Saarrevier,  Lothringen  und  der  bayerischen

alz:
Amtliche  Verteilungsstelle  für  das  Saarrevier  in  Saarbrücken  2  (Königliche
  Bergwerksdirektion).

5.  Für  die  Braunkohle  J)  aus  dem  Gebiet  rechts  der  Elbe  mit  Ausnahme  von

sächsischer  Braunkohle  ):

Amtliche  Verteilungsstelle  für  die  Brannkohlenwerke  rechts  der  Elbe  in
Berlin  NW.  7,  Reichstagsufer  10.

Für  die  mitteldeutsche  Braunkohle  1)  (links  der  Elbe)  mit  Ausnahme  der

unter  7  genannten:  «

Amtliche  Verteilungsstelle  für  den  mitteldeutschen  Braunkohlenbergbau
in  Halle  a.  S.,  Landwehrstr.  2.

7.  Für  Branniebleck)  aus  dem  Königreich  Sachsen  und  dem  Herzogtum
Sachsen-Altenburg#  sowie  für  böhmische  nach  Deutschland  laußer  Bayern)
eingeführte  Kohie  und  für  sächsische  Steinkohle):

Kohlenausgleich  Dresden,  Linienkommandantur  E,  Dresden,

G.

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*)  Auch  Steinkohlenbrikelts,  Schlammkohle  und  Kols.
f  Auch  Braunlkohlenbrikells,  Naßpreßsteine  und-Gru