Inhaltltt.
J.
Inschriften — alte — Vorschriften uͤber deren Erhaltung ........
J.
Jahresleistungen — Sporteln bei denselben betr. ..............
Juben — An diese sollen Handelspaͤsse oder Handels- Erlaubniß
scheine von den Unterbehörden nicht ausgestellt werden
K.
Karten — Vorschriften über deren Aufbewahrunng
Kirchenbücher. Verordnung über deren Führung bei den katholi=
schen Pfarreien des Großherzogthume ..
Kommandirte zur Polizei-Aufsicht. Verordnung über den Dienst
derselernrn .
Konsulate — Großherzogliche — Ausfertigung von fieegrirn
Dokumenten durch dieselbben
Kronenthaler-Stücke. Geseß über die Außerkurssebuns der v ier-
tel und die Herabsetzung der halben Kronenthaler-Stücke vom
23. April 1897 . ... ......... . ... . . ..
L8.
Landkarten. Vorschriften über deren kusbewahrung
Landmünze — Coburg-Gothaische — neuerdings ausgeprägte —
verbothen .... . . . ..
dand-Rentamt. Nachtrag vom 31. Dezember 1836 zu dem Re-
gulative über die Errichtung desselben v. 1. Oktober 18221
Lauchröden — Gericht — Die Aufhebung der biher zwischen
der Großherzogl. Kammer und den Vettern von Harde in Anse-
hung deöselben bestandenen Gemeinschaft
Lumpen. Verkehr mit denselben. Dieof. Verordnung v. 10. Aug. 1837
Lutzberg, dem von Herdaischen Patrimonial-Gerichte gänzlich einverleibt
M.
Meiningensche Anwalte. Verordnung über deren Praxis vor den
Großherzoglichen Gerichtsstellen
Metallarbeiten — alte — Vorschriften über deren Ergaltung.
Militär — den Dienst desselben zur Unterstätzung der Civil= Behör-
den, sowie insbesondere den Dienst der zur Polizen-Aufsicht
Kommandirten. Verordnung darüber vom 7. April 18374
Militär-Durchmarsch-Konvention mit der Krone Preußen v. J.
1830. Deren Erneueng .. ....
Minderjährigen sollen Reisepässe nur mit Einwilligung der Ael-
tern oder Vormünder ausgestellt werden .-
Seite des
Regierungs-
lattes.
41- 46.
35.
87.
41—46.
23—32.
57.
17, 18.
36.
19—22.
53. 54.
□
69.
46.
65—84.
41—46.
40.
41—45.
23—32.
Nr. der
Bekannt-
machung
III.
.