Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

  
  
  
1 des Nr. der 
u a lLet. egierungs= Bekannt= 
3 b E machung. 
Runkelrüben-Zucker. Vertrag vom 8. Mai und Geset von 
9. August, wegen Erhebung einer Steuer von den zur Zuckerbe= 177—–184 
reitung zu verwendenden Runkelrübnn .......... »197—200— 
O 
Salzstener, deren Erhebung nach dem Steuer-Patente vom 28. 
Dezember -......«.............................. ...279 - 282) — 
Schifffahrtsverträge: 
a) zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins und Großbeitennien — 
vom 2. März 145355 55—159 
b) wiischen denselben Staaten und der Ottomanischen Pforte vom 
Oktober 111 0. 209—246 
Schüh-prererenkv Fistus i in dem Weimar-Jenaischen Kreise 
und in dem Neustédtschen Kreise. Statut vom 21. Dezember 
1827. Nachtrag zu demselben vom 29. Dezember 1840. 7, 8. – 
Schullehrerwitwen-Fiskus. Errichtung eines allgemeinen für 
das ganze Großherzogthum. Statut vom 1. Oktober 1841. —2444XA 
Schwarzburg-Rudolstädtsche Ein= und Zweiheller-Stücke; deren 
Annahme und Ausgabe in dem Großherzogthume ...... 1. — 
Spielkarten. Bestimmungen uͤber den Verkehr mit denselben . . . 232. IU. 
Stener-Patent vom 28. Dezember 1841, im Betreff der Salz- 
steuer und der übrigen indirekten Steuern für die Jahre 1842, 
1843, 1844 e u àee. . .. .. ... 279—282— 
Steuervergütung bei Versendung von im Inlande erzeugten 
Branntweine in das Vereinsauslandddddd .. 284. I 
Stenerzahlungen. Bestimmung darüber, welche von den in- 
ländischen und diesen gleichgestellten Mnzen in solchen von den 
landschaftlichen Kassen und Einnahmen angenommen werden 11. IIL. 
Stiftung — milde — die Rechte einer solchen erhält: 
a) die für die Witwen der Offiziere des Großherzogl. Bundes-Kon- 
tingents gegründete Unterstützungsanstat . . . .. 150. IIL 
d) die für die Witwen und Waisen der Unteroffiziere des zweiten 
Linien-Infanterie-Bataillons gegründete Unterstützungsanstalt..286. II. 
Stipendium auf der Universität Jena geht für den Inhaber ver- 
loren, wenn gegen diesen, in Folge Disziplinar-Vergehens, vier- 
zehntgiger oder längerer geschärfter Carcer-Arrest erkannt und 
vollzogen worden tt:::. 23. E 
Gerafarbeitshaus- Strafen; deren Schärsungen 22 1. 
 
	        
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