212
S. 1 8.
Die Verwaltung der Anstalt wird ven einem Direktor besorgt, welcher
von Seiner Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, aus den Mitgliedern des
Ober-Konfsstoriums gewählt wird, jedoch in Weimar seinen Wohnsit hat.
Diesem liegt ob:
1) die unmittelbare Aufsichtsführung über das Kassenwesen, sowie über bie
bei demselben nöthigen Bücher, die Abnahme und Justifikation der jähr-
lichen Fiskus-Rechnung nach deren vorgängiger Revision, ingleichen die
Vorlegung der justifizirten Rechnung an das Ober-Konsistorium;
die Beschlußfassung auf alle an das Fiskus-Direktorium gerichtete Ein-
gaben und an dasselbe ergehende Verfügungen, die Leitung und Auf-
sicht über das Expeditions-Geschäft, inöbesondere die Obsorge für Ver-
leihung der verfügbaren Geldvorräthe und für Aufbewahrung der Schuld-
Dokumente;
die berichtliche Anfrage an das Ober-Konsistorium in zweifelhaften Fäl-
len, ingleichen bei etwa nöthiger Einweisung unständiger Auögabeposten
oder zu bewilligender Erlasse;
die Einreichung eines jährlichen Rechenschaftsberichts, sobald die Jah-
resrechnung vollendet vorliegt.
#". 19.
Unter dem Direktorium steht der Kassirer, welchem die Besorgung der
Einnahme und Ausgabe, die Buchführung und Rechnungsstellung obliegt. Der-
selbe erhält eine besondere Instruktion und genießt alle diejenigen Rechte,
welche nach den Landesgesetzen den landeöherrlich angestellten Kassenbeamten
zustehen, übernimmt dagegen auch alle diesen obliegende Verpflichtungen.
g. 20.
Saͤmmtliche vorkommende Erpeditions-Geschäfte werden von einem Erpe-
dienten besorgt. Die Dienergeschäfte verrichtet der bei dem Pfarrwitwen-
Fiskus angestellte Diener.
2
8
—
4
#. 21.
Der nothwendige Expeditions-Aufwand, sowie die von Sr. Königlichen
Hoheit, dem Großherzoge, bewilligte Besoldung der mit höchster Genehmigung
bei dem Institute anzustellenden Beamten, wird aus der Kasse der Anstalt
bestritten.