Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

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#". 26. 
Wo bisher besondere Spenden der Schullehrer in Korn und Geld bei 
dem Todesfalle gewöhnlich waren, da bleibt es den Theilhabern unbenommen, 
solche gleichfalls unter sich fortbestehen zu lassen, jedoch nimmt hiervon das 
Direktorium des allgemeinen Schullehrerwitwen-Fiskus keine Kenntniß, und es 
können neu angestellte Schullehrer zum Beitritt zu dieser Privat-Spendeanstalt 
nicht genöthiget werden. 
urkundlich haben Wir gegenwärtiges Statut hoöchsteigenhändig vollzogen 
umd mit Unserm Großherzoglichen Staatinsiegel versehen lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar den 1. Oktober 1841. 
Carl Friedrich. 
C. W. Freiherr von Fritsch. 
vdt. Ernst Müller. 
Statut 
einer allgemeinen Pensions-Anstalt für 
die Witwen und Waisen der Schul- 
lehrer im Großherzogthume Sachsen 
Weimar-Eisenach.
	        
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