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II. Da die Wahlzeit der bisherigen Landtags-Abgeordneten und deren
Stellvertreter, mit Ausnahme des Landmarschalls, des Herrn Georg Ferdinand
Friedrich Johann Riedesel Freiherrn zu Eisenbach auf Krauthausen, Ercellenz,
zu Ende gegangen ist: so sind in Gemäßheit des Grundgesetzes über die land-
ständische Verfassung bereits im verflossenen Jahre neue Wahlen vorgenommen
und hierbei im Bezirke der Großherzoglichen Landesregierung zu Eisenach
1) im Stande der Ritterschaft und zwar:
u) fuͤr die ehemaligen Reichsritter:
der Kurfürstlich Hessische Major a. D. und Herzoglich Nassauische Kammer-
herr Albert Friedrich Wilhelm Carl Freiherr von Boyneburg auf
Weilar, zum Abgeordneten,
der Großherzoglich Hessische Hofmarschall und Kammerherr Carl von Boy-
neburg auf Gehaus, zum Stellvertreter;
b) für die übrigen Rittergutsbesitzer:
der Kurfürstlich Hessische Rittmeister a. D. Wilhelm Julius Friedrich Ludwig
Robert Freiherr Treusch von Buttlar auf Creuzburg und Lengröden,
zum Abgeordneten,
der Rittergutsbesitzer Carl von Kutzleben auf Spichra, zum Stellverkreter des
Erstern,
der es n Badensche Kammerherr Friedrich August Carl von Boy-
neburgk auf Stedtfeld, zum Stellvertreter des Landmarschalls;
2) im Stande der Buürger und zwar:
a) für die Stadt Eisenach:
der Großherzogliche LandeS-Direktions -Rath Emil Oettelt zu Eisenach
zum Abgeordneten,
der Hof-Advokat und Stadtschreiber Gustav Pfefferkorn zu Eisenach zum
Stellvertreter;
b) für die Städte Geisa, Lengöfeld und Östheim:
der Metzgermeister Johannes Bohn zu Lengsfeld zum Abgeordneten,
der Bürgermeister Martin Pfefferkorn zu Ostheim zum Stellvertreter;
c) für die Städte Berka a. d. W., Creuzburg und Vacha:
der Bürgermeister Christian Machetanz zu Vacha zum Abgeordneten,
der Gastwirth Heinrich Pfefferkorn zu Erenzburg zum Stellvertreter;