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- Regierungs
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G.
Bank — Weimarische:
1) die Ausgabe und Beschreibung ihrer Banknoten von 100 Thalern betr. 7.
2) Nachtrag zum Statut der Bank ................................ .. 89—96.
3) die Inkrafttretung der Artikel 10, 11 u. 1½r dieses Nachtragges 118.
Basel. Auf dem dasigen Bahnhofe ist ein Abfertigungs= Büreau des Haupt-
zollamtes bei Schusterinsel errichtet worden ........ 32.
Bauten — fiskalische — in den Bezirken der Nechnungsämter Dornburg,
Frauenprießnitz, Jena und in dem X Kreise ..... ............ 51.
Belgien — Koͤnigreich — Besteuerung dessen Handelsreisenden ..... ..... 19—23.
Berka an der Ilm. Der dasige Gemeindevorstand wird zur Einleitung und
Uebernahme von Schub-Transporten ermaͤchtiget. .. 122.
Bestellgebühr bei Fahrpostsendungen von Plivaten an thmech-l Bchörden 26.
Bestellgebühr bei Bestellung von Postiche auf das Land durch die Land-
postboten. Taiiiit ....... 34—36.
Bestellgebühr für die zur Stadtpost aufgegebenen Briese .... 137.
Bevölkerungslisten, deren Einsendung an das Staats-Ministerium. . . ... 137.
Bezirkskatasterführung. Siehe Katasterführung.
Blankenhavyn. Das dasige Hospital betrr . 127.
Blutegel. Festsetzung des Tarpreises für denselbern 133.
Brambach, Königl. Süchsisches Nebenzollamt I. erhält die Befugniß zum
unbeschränkten Begleitscheinwechsel mit dem Koönigl. Hruuf- Hauptzollamte zu
Wittenberge .................................................. 137.
Brandversicherungs-Anstalt des Großyerzogthumek. Erneuerung und
Ergänzung der Vorschriften zur Ausführung des §. 9 des Gesetzes vom 28.
August 1826 über diese Anstalt 170—172.
Brandversicherungs-Beiträge. Bei Ablieferung derselben von den
Orts-Steuereinnahmen an die Obereinnahmen können Wegegelder nicht mehr
gewährt werdden .................... 31.
Brandversicherungs-Beiträge; deren Ausschreiben ...... .... .... .. 88. 134.
Brandversicherungs:Gesellschaften — auswärtige —:
1) Erlaubniß an Großherzogl. Unterthanen zur Uebernahme und Betreibung
von Agenturen solcher Gesellschaften .. .. .. . .... 4. 8. 34.
2) Die Erlaubniß zur Uebernahme und Betreibung von Agenturen für ocche
gehört zur Kompetenz des Staats-Ministeriums, Departement des Innern! p6.