Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

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G. 
Bank — Weimarische: 
1) die Ausgabe und Beschreibung ihrer Banknoten von 100 Thalern betr. 7. 
2) Nachtrag zum Statut der Bank ................................ .. 89—96. 
3) die Inkrafttretung der Artikel 10, 11 u. 1½r dieses Nachtragges 118. 
Basel. Auf dem dasigen Bahnhofe ist ein Abfertigungs= Büreau des Haupt- 
zollamtes bei Schusterinsel errichtet worden ........ 32. 
Bauten — fiskalische — in den Bezirken der Nechnungsämter Dornburg, 
Frauenprießnitz, Jena und in dem X Kreise ..... ............ 51. 
Belgien — Koͤnigreich — Besteuerung dessen Handelsreisenden ..... ..... 19—23. 
Berka an der Ilm. Der dasige Gemeindevorstand wird zur Einleitung und 
Uebernahme von Schub-Transporten ermaͤchtiget. .. 122. 
Bestellgebühr bei Fahrpostsendungen von Plivaten an thmech-l Bchörden 26. 
Bestellgebühr bei Bestellung von Postiche auf das Land durch die Land- 
postboten. Taiiiit ....... 34—36. 
Bestellgebühr für die zur Stadtpost aufgegebenen Briese .... 137. 
Bevölkerungslisten, deren Einsendung an das Staats-Ministerium. . . ... 137. 
Bezirkskatasterführung. Siehe Katasterführung. 
Blankenhavyn. Das dasige Hospital betrr . 127. 
Blutegel. Festsetzung des Tarpreises für denselbern 133. 
Brambach, Königl. Süchsisches Nebenzollamt I. erhält die Befugniß zum 
unbeschränkten Begleitscheinwechsel mit dem Koönigl. Hruuf- Hauptzollamte zu 
Wittenberge .................................................. 137. 
Brandversicherungs-Anstalt des Großyerzogthumek. Erneuerung und 
Ergänzung der Vorschriften zur Ausführung des §. 9 des Gesetzes vom 28. 
August 1826 über diese Anstalt 170—172. 
Brandversicherungs-Beiträge. Bei Ablieferung derselben von den 
Orts-Steuereinnahmen an die Obereinnahmen können Wegegelder nicht mehr 
gewährt werdden .................... 31. 
Brandversicherungs-Beiträge; deren Ausschreiben ...... .... .... .. 88. 134. 
Brandversicherungs:Gesellschaften — auswärtige —: 
1) Erlaubniß an Großherzogl. Unterthanen zur Uebernahme und Betreibung 
von Agenturen solcher Gesellschaften .. .. .. . .... 4. 8. 34. 
2) Die Erlaubniß zur Uebernahme und Betreibung von Agenturen für ocche 
gehört zur Kompetenz des Staats-Ministeriums, Departement des Innern! p6.