Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

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Regierungs-Blatt 
Großherzogihun 
Sachsen--Weimar-Eisenach. 
Nummer 32. Weimar. 13. August 1868. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Die nachstehende, von dem General-Postamte des Norddeutschen Bundes anher 
mitgetheilte Uebersicht der durch Artikel 9 der Zusammenstellung der Grundsätze 
des Porto-Freiheitswesens im Norddeutschen Postgebiete vom 1. Januar 1868 einst- 
weilen aufrecht erhaltenen besonderen Porto-Freiheiten im Großherzogthume Sach- 
sen-Weimar wird im Anschlusse an die Bekanntmachung vom 9. März d. J. 
(S. S. 149 folg. des Reg. Blatts) mit dem Bemerken hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht, daß in Folge mehrer, rücksichtlich des in §. 4 der nach- 
stehenden Uebersicht ersichtlichen Verzeichnisses der persönlichen Porto-Freithümer im 
Großherzogthume Sachsen-Weimar neuerdings eingetretener Veränderungen, mit Zu- 
stimmung des General-Postamts des Norddeutschen Bundes, das in der Beilage 
unter A abgedruckte nach dem dermaligen Stande berichtigte Personal-Verzeichniß 
aufgestellt und bis auf Weiteres, statt des in §. 4 der erwähnten Uebersicht ent- 
haltenen, als maßgebend zu betrachten ist. 
Weimar am 23. Juli 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff. 
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