Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1870. (54)

9 
Zegierungs- Blatt 
für das 
Großherzogthum 
SachsenWeimar-Eise nach. 
Nummer 2. Weimar. 14. Februar 1870. 
Ministerial--Bekanntmachungen. 
Nachdem das Kataster von Maina dem Großherzoglichen Rechnungsamt 
Blankenhain zur Führung übertragen worden ist, wird solches hierdurch zu öf- 
fentlicher Kenntniß gebracht. 
Weimar am 17. Januar 1870. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Depar#ement der Finanzen. 
G. Thon. 
  
  
Nachdem die Führung des Katasters von Tiefurt dem Großherzoglichen 
Rechnungsamt hier übertragen worden ist, wird solches hierdurch zu öffentlicher 
Kenntniß gebracht. 
Weimar am 18. Januar 1870. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit höchster Ge- 
nehmigung Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, der Sitz der Großherzog= 
lichen Steuer-Rezeptur zu Udestedt vom 14. dieses Monats an nach Luisenhall 
verlegt und die Verwaltung dieser Behörde dem Großherzoglichen Salzsteuer-Amts- 
Rendanten Schenk daselbst mit übertragen worden ist. 
Weimar am 11. Februar 1870. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
2
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.