45
Regierungs-Zlatt
für das
Großherzogthum
Sachsen--Weimar-Eisenach.
Nummer 10. Weimar. . 30. April 1871.
* Wir Carl Alexander,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg
. .
Nachdem für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Sulza über Camburg,
Dorndorf, Jena, Rothenstein, Kahla, Naschhausen, Uhlstädt, Rudolstadt zum
Anschluß an die Gera-Eichichter Eisenbahn bei Saalfeld unter der Benennung
Saal-Eisenbahngesellschaft
eine Aktiengesellschaft mit einem zur Hälfte aus Stammaktien, zur Hälfte aus
Stammprioritätsaktien bestehenden Grundkapitale von vier Millionen fünfmalhunderttausend
Thalern gebildet und in das Handelsregister zu Jena eingetragen worden
ist, wollen Wir hiermit dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betrieb
der bezeichneten Eisenbahn für Unser Staatsgebiet nach Maßgabe des anliegenden
Staatsvertrags und der demselben beigefügten Konzessionsbedingungen, jedoch
unter dem ausdrücklichen Vorbehalte ertheilen, daß die in diesen beiden Urkunden
12