Begierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen = Weimor- —
Nummer 15. Weimar 23. Mai 1889.
Inhalt: s für die Jahre 1890, 1891 und 1892, Seite 95. — Ministerial- „Bekanntmachung, betreffend
enfeststellung von Vesoldungstabellen für geiktliche Stellen wegen erheblicher Veränderungen in den
Bescbeufenllellung vond Seite 98. — Ministerial- „Belanntmachungen, betreffen den Wechsel in den
Hauptagenturen der Preußischen F ft zu Berlin und der Magdeburger
Versicherungs-Gesellschaft gegen Hagel und begleitenden Wetterschaden, ie 99. — Inhaltsverzeichniß ans
dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central. Blatt für das Deutsche Reich, Seite 100.
431 Steuergesetz für die Jahre 1890, 1891 und 1892; vom 10. Mai 1889.
Wir Carl Alexander,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
2c. ꝛc.
Nachdem der Steuerbedarf des Großherzogthums für die nächste Finanz-
periode — die Jahre 1890, 1891 und 1892 — durch Berabschiedung mit
dem fünf und zwanzigsten ordentlichen Landtage verfassungsmäßig festgestellt
worden ist, sind von dem getreuen Landtage zur Deckung der Staatsbedürfnisse
in den gedachten Etatsjahren, in Gemäßheit des revidirten Grundgesetzes über
die Verfassung des Großherzogthums vom 5. Mai 1816 die nachstehend be-
zeichneten Steuern für die Jahre 1890, 1891 und 1892 verwilligt worden:
1889 19