Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz Höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserem Staatsinsiegel versehen lassen. 
So geschehen und gegeben 
Weimar, den 30. März 1892. 
Carl Alexander. 
v. Groß. Vollert. v. Borberg. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[44] 1. Nachdem bei der Großherzoglichen Prüfungsanstalt für Thermometer 
in Ilmenau neuerdings die Einrichtungen für eine amtliche Prüfung von 
gläsernen Meßwerkzeugen zur Untersuchung der Milch getroffen worden sind, 
werden die bis auf Weiteres hierfür maßgebenden Vorschriften nachstehend mit 
dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Prüfungsscheine über die in Rede 
stehenden Prüfungen mit der Unterschrift: Großherzoglich Sächsische 
Prüfungsanstalt für Glasinstrumente in Ilmenau ausgefertigt werden. 
Weimar, den 1. April 1892. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
Vorschriften 
für die amtliche Prüfung von gläsernen Meßwerkzeugen zur Untersuchung der Milch. 
Es werden zur Prüfung zugelassen: 
I. Aräometer zur Bestimmung der Dichte von Milch (Milchprober, Milch- 
waage, Laktodensimeter) und ätherischen Milchfettlösungen (Aräometer 
zur Fettbestimmung nach Professor Dr. Soxrhlet). 
II. Meßgläser zur Milchfettbestimmung, wie Cremometer und Laktobutyro= 
meter, Büretten und Pipetten zur Milchuntersuchung. 
13“
	        
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