XIV. Die Königlich Sächsische Universität Leipzig.
1. Gründung und erste Entwicklung.
Es war anı 9. September 1409, als Papst Alexander V. in Pisa
seine Genehmigung dazu gab, daß Friedrich und Wilhelm, die Landerafen
von Thüringen und Markgrafen von Meißen in Leipzig ein
Generalstudium errichten durften. Kaum 2 Monate später — am
2. Dezember — ist dann das Statut datiert, durch welches die hohen
Stifter ihre Universität mit Privilegien ausstatteten und ihre Kinrichtungen
anordneten.
An dem Tage, an dem das Statut verkündet wurde, wählten
die von den Fürsten bereits ernannten Professoren, 46 an der Zahl,
den ersten Rektor, Johannes von Münsterberg, der nach einer freilich
nicht recht verbürgten Annahme mit der Immatrikulation von 22
Studenten seine Tätigkeit begonnen haben soll. Groß war jedenfalls
der Zustrom von allen Seiten, denn in dem ganzen Wintersemester
1409/10 hat der genannte Rektor 369 Studenten als akademische
Bürger verpflichtet.
Für l.ehrzwecke, Disputationen, Lektionen und andere Schulakte
wurden 2 Kollegien gegründet, die man Fürstenkollegien nannte (que
nominabantur collegia principum). Die zu ihrer Aufnahme ausersehenen
Häuser blieben von allen Lasten, Abgaben, Steuern und ähnlichen Beschwerungen
befreit. Am großen Kolleg waren 12 Magistri, aus Jeder
Nation 3, tätig, jeder mit 30 Fl. Jahresgehalt, darunter einer, der
Vertreter der Gottesgelehrsamkeit, mit cinem Zuschuß von weiteren
30 Fl. Am kleinen Kolleg wirkten 8 Magistri, aus jeder Nation ,
mit jährlichen Einkünften von 12 Fl. Daß in diesen Gebäuden alle
Professoren und Studenten Unterkunft finden sollten, war kaum von
Anfang an beabsichtigt, obwohl die geräumigen Gartenflächen, die zu
den Häusern gehörten, zu Neubauten die Möglichkeit boten. Daher