Full text : Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Beilage  B.  1.
Verzeichniß

der  Eingangs-Abgaben  von  denjenigen  Württembergisch-Bayernschen  Erzeugnissen

.  und  Fabrikaten,  welche  nach  Arrtikel  2

.II.  d.  e  und  ll.  des  Vertrags  vom  27.  Mai  d.  J.

beim  Eingange  in  den  preusstsch-hessischen  Zoll-Verband  keine  vôllige  Abgaben-Freiheir,
sondern  nur  eine  Ermäßigung  der  Eingangs-Abgabe  genießen,  wenn  solche  in  Preussen

und  Hessen  eingehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erhet  Di  wole  abenS.  16
bo  3,  datt.  Benennung  der  Gegenstände.  (eit  gange.
Nr.  Lit.  Rthlr.  (.Gr.  :

1  1)  Taback:
25%w.  1.|  a)  Tabacks-Blätter  (unbearbeitete)  und  Stängel.  1  Ctr.  118
—  #.  2.D)  Tabacks-Fabrikate,  als:  Rauchtaback  in  Rollen  oder  geschnitten,
  Eigarren,  Schnupftaback  in  Carotten  oder
Stangen  und  gerieben,  auch  Taback“-Mehl  —  5.—
25  I.  (/2)  Wein  und  Mo  —  3  6
25F.  i.  5)  Zucker,  Brod=  oder  Hut-  Candis-  Bruch-  oder  Lumpenund
  weißer  gestoßener  Zucker  aus  wuͤrttembergischen  und
bayernschen  Siedereien  .  —  8——
25  v.  14)  Syrup,  aus  wuͤrttembergischen  und  bayernschen  Siedereien  —  5  6
Anmerk.  Ueber  die  bei  den  Artikeln  5  und  4  vertragsmäßig  vorbekaltenen  Modalitäten  und  Bedin
gungen,  wird  das  Nähere  nech  nachträglich  bekanut  gemacht  werden.
2  c.  5)  Baumwollen-Waaren,  Stuhl=  und  gestrickte,  auch
baumwollene  Posamentir-Waaren  ·  ..  —  3715
6)  Seiden-Waaren:
51  c.  a)  seidene  Stuhl-  und  Strumpf-Waaren,  Blonden,  Borten,
Chenille,  Crepinen,  Franzen  und  Schnüre,  auch  Goldund
  Silber-Stosse  —  75  —
d.  b)  halbseidene  Waaren,  nämlich  Waaren  aus  Floret-  -Seide
(Bourre  de  soic)  aus  Seide  und  Floret-Seide;  aus  Seide
(oder  Floret-Seide)  und  Baumwolle;  desleichen  Gespinnste
  und  Tressen  aus  Seide  oder  Floret-Seide  —  3715