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Beilage B. 1.
Verzeichniß
der Eingangs-Abgaben von denjenigen Württembergisch-Bayernschen Erzeugnissen
. und Fabrikaten, welche nach Arrtikel 2
.II. d. e und ll. des Vertrags vom 27. Mai d. J.
beim Eingange in den preusstsch-hessischen Zoll-Verband keine vôllige Abgaben-Freiheir,
sondern nur eine Ermäßigung der Eingangs-Abgabe genießen, wenn solche in Preussen
und Hessen eingehen.
Erhet Di wole abenS. 16
bo 3, datt. Benennung der Gegenstände. (eit gange.
Nr. Lit. Rthlr. (.Gr. :
1 1) Taback:
25%w. 1.| a) Tabacks-Blätter (unbearbeitete) und Stängel. 1 Ctr. 118
— #. 2.D) Tabacks-Fabrikate, als: Rauchtaback in Rollen oder geschnitten,
Eigarren, Schnupftaback in Carotten oder
Stangen und gerieben, auch Taback“-Mehl — 5.—
25 I. (/2) Wein und Mo — 3 6
25F. i. 5) Zucker, Brod= oder Hut- Candis- Bruch- oder Lumpenund
weißer gestoßener Zucker aus wuͤrttembergischen und
bayernschen Siedereien . — 8——
25 v. 14) Syrup, aus wuͤrttembergischen und bayernschen Siedereien — 5 6
Anmerk. Ueber die bei den Artikeln 5 und 4 vertragsmäßig vorbekaltenen Modalitäten und Bedin
gungen, wird das Nähere nech nachträglich bekanut gemacht werden.
2 c. 5) Baumwollen-Waaren, Stuhl= und gestrickte, auch
baumwollene Posamentir-Waaren · .. — 3715
6) Seiden-Waaren:
51 c. a) seidene Stuhl- und Strumpf-Waaren, Blonden, Borten,
Chenille, Crepinen, Franzen und Schnüre, auch Goldund
Silber-Stosse — 75 —
d. b) halbseidene Waaren, nämlich Waaren aus Floret- -Seide
(Bourre de soic) aus Seide und Floret-Seide; aus Seide
(oder Floret-Seide) und Baumwolle; desleichen Gespinnste
und Tressen aus Seide oder Floret-Seide — 3715