Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

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Nr. 899 Erxequaturertheilung; unter 
Nr. 900 Ertheilung der Ermächtigung an die Kaiserlichen Konsuln in La Paz 
und in Saigon (Cochin-China), innerhalb ihrer Amtsbezirke bürgerlich 
gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen, und die Geburten, 
Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden. 
Das 1. 2. und 3. Stück des Reichs-Gesetzblattes von 1873 enthalten unter 
Nr. 901 den Postvertrag zwischen Deutschland und der österreichisch = ungarischen 
Nr. 
Nr. 
Nr. 
902 
903 
904 
905 
Monarchie, vom 7. Mai 1872; unter 
die Verordnung, betreffend die Beschaffung der Kautionen derjenigen 
Militärbcamten, welche bei den Feldverwaltungen angestellt werden, 
vom 14. Januar 1873; unter 
die Bekanntmachung, betreffend die künftige Veröffentlichung der Ver- 
zeichnisse derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gül- 
tiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig 
freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, vom 22. Januar 1873; 
unter 
die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten 
zum Bundesrathe, vom 25. Januar 1873; unter 
die Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen, 
vom 1. Februar 1873. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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