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2) Die nach §. 9 lit. 6 des Gesetzesnachtrages vom 20. April 1839 in den
Dienstbüchern erforderlich gewesene Bezeichnung des Heimathsortes des Dienst-
boten kommt in Wegfall.
Weimar am 14. November 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
(125) V. Zufolge höchster Entschließung ist dem Schlossermeister Christian Weber
zu Eisenach ein Erfindungs-Patent auf einen neu konstruirten Haustelegraphen
mittelst Kugeln oder Scheiben nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-
Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschreibung unter allen Voraussetzungen
und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom
3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843 Seite 13— 16) angegeben und
begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für
den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahres-
frist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats-
Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Großherzogthum zur
Ausführung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden,
wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 15. November 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
. Schmith.
[1261 VI. Von der Allgemeinen Unfall-Versicherungsbank zu Leipzig sind an
Stelle des verstorbenen Lieutenants a. D. Max Sondershausen zu Weimar Carl
Apel und Sohn daselbst zu Haupt-Agenten der gedachten Gesellschaft für das
Großherzogthum bestellt worden.
Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 16. Oktober 1871 (Reg.=
Blatt vom Jahre 1871 Nr. 27) wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht. Weimar am 15. November 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.