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IX. Anfbebung älterer Verfügungen.
K. 53.
Die Königl. Verordnung vom 2. Juni 1814, betreffend die Einführung neuer Briefund
Fahrposttarife, so wie die Ministerial-Verfügungen vom 27. März 1823, die Ermäßigung
der Briestare betreffend, vom 260 Juni und 4. September 1837 über die Tare für
Kreuzbandsendungen und Waarenmuster vom 22. Mai 1826 und 23. Januar 1828, so weit
solche die Erhebung von Bestellgebühren betreffen, ferner vom 9. Oktober 1811 und vom
27. Januar 1824 über die Inhalts= und Werthsdeklaration vom 18. März 1810 über die
Behandlung der Lokalauslagen, überhaupt alle mit den vorstehenden Bestimmungen im Widerspruch
stehenden älteren Verfügungen und Vorschriften treten mit dem Vollzug gegenwärtiger
Transport-Ordnung außer Kraft.
Stuttgart den 22. August 1851.
Knapp.
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.