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Nr. 899 Erxequaturertheilung; unter
Nr. 900 Ertheilung der Ermächtigung an die Kaiserlichen Konsuln in La Paz
und in Saigon (Cochin-China), innerhalb ihrer Amtsbezirke bürgerlich
gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen, und die Geburten,
Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden.
Das 1. 2. und 3. Stück des Reichs-Gesetzblattes von 1873 enthalten unter
Nr. 901 den Postvertrag zwischen Deutschland und der österreichisch = ungarischen
Nr.
Nr.
Nr.
902
903
904
905
Monarchie, vom 7. Mai 1872; unter
die Verordnung, betreffend die Beschaffung der Kautionen derjenigen
Militärbcamten, welche bei den Feldverwaltungen angestellt werden,
vom 14. Januar 1873; unter
die Bekanntmachung, betreffend die künftige Veröffentlichung der Verzeichnisse
derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger
Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig
freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, vom 22. Januar 1873;
unter
die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten
zum Bundesrathe, vom 25. Januar 1873; unter
die Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen,
vom 1. Februar 1873.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.