Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

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Nr.  899  Erxequaturertheilung;  unter
Nr.  900  Ertheilung  der  Ermächtigung  an  die  Kaiserlichen  Konsuln  in  La  Paz

und  in  Saigon  (Cochin-China),  innerhalb  ihrer  Amtsbezirke  bürgerlich
gültige  Eheschließungen  von  Deutschen  vorzunehmen,  und  die  Geburten,
Heirathen  und  Sterbefälle  von  Deutschen  zu  beurkunden.

Das  1.  2.  und  3.  Stück  des  Reichs-Gesetzblattes  von  1873  enthalten  unter
Nr.  901  den  Postvertrag  zwischen  Deutschland  und  der  österreichisch  =  ungarischen

Nr.

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902

903

904

905

Monarchie,  vom  7.  Mai  1872;  unter

die  Verordnung,  betreffend  die  Beschaffung  der  Kautionen  derjenigen
Militärbcamten,  welche  bei  den  Feldverwaltungen  angestellt  werden,
vom  14.  Januar  1873;  unter

die  Bekanntmachung,  betreffend  die  künftige  Veröffentlichung  der  Verzeichnisse
  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger
  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Qualifikation  zum  einjährig
freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind,  vom  22.  Januar  1873;
unter

die  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ernennung  eines  Bevollmächtigten
zum  Bundesrathe,  vom  25.  Januar  1873;  unter

die  Bekanntmachung,  betreffend  die  Erweiterung  von  Festungsanlagen,
vom  1.  Februar  1873.

 

Weimar.  —  Hof-Buchdruckerei.