Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

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O
Konzessions-Bedingungen
für  die

Sächsisch-Thüringische  Ost-West-Bahn  Zwickau-Weida.

8.  1.

Der  unter  der  Firma
„Sächsisch=  Thüringische  Ost-West-Bahn  Zwickau-Weida"
zusammengetretenen  Aktien-Gesellschaft  wird  zum  Bau  und  Betriebe  einer  zweigleisigen
Lokomotiv-Eisenbahn,  welche  von  der  Königlich  Sächsisch-Bayerischen  Staatsbahn
bei  Werdau  aus  in  der  Richtung  auf  Teichwolframsdorf,  Chursdorf,  Gauern,
Mosen  und  Wünschendorf  zum  Anschluß  an  die  Gera-Eichichter  Eisenbahn  bei
Weida  führt  nach  Maßgabe  des  Staatsvertrags  vom  13.  November  1872  und
unter  den  nachfolgenden  weiteren  Spezialbestimmungen  Konzession  ertheilt.

§.  2.

Die  Gesellschaft  soll  befugt  sein,  den  Betrieb  einer  anderen  anschließenden
Eisenbahnverwaltung  zu  überlassen.

Die  Wahl  dieser  Verwaltung  und  das  mit  ihr  zu  treffende  Abkommen  unterliegen
  jedoch  der  Genehmigung  der  Königlich  und  der  Großherzoglich  Sächsischen
Regierung.

8.  3.

Die  Ordnung  der  inneren  Angelegenheiten  der  Gesellschaft  ist  Sache  des
Gesellschaftsstatuts.

Dieses  Statut  darf  jedoch  nichts  enthalten,  was  den  gegenwärtigen  Konzessions
  Bedingungen  und  dem  abgeschlossenen  Staatsvertrage  widerspricht.  Abänderungen
  des  Statuts  unterliegen  soweit  sie  zugleich  Abänderungen  der  Vertrags=  oder
Konzessions-Bedingungen  enthalten,  der  Genehmigung  der  dabei  betheiligten  Regierungen.


S.  4.

Das  für  das  ganze  Unternehmen  auf  Drei  Millionen  Fünf  Hundert
Tausend  Thaler  festgestellte  Grundkapital,  einschließlich  des  zur  Verzinsung  der
eingezahlten  Summen  während  der  Bauzeit  erforderlichen  Bedarfs,  ist  zu  zwei