Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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W.

Waarencontrole.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Waarencontrole  im  Binnenlande.  151.  478.

Wasserbautechniker.  Verfügung,  betreffend  die  Gebühren  der  Wasserbautechniker.  18.

Wein.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Einstellung  der  Erhebung  einer  Uebergangsabgabe  von  dem  in
Bayern,  Württemberg,  Baden,  dem  Großherzogthum  Hessen,  Nassau  und  im  Gebiete  der
freien  Stadt  Frankfurt  erzeugten  Traubenmost  und  Wein  Seitens  der  norddeutschen  Zollvereinsstaaten.
  102.  Verfügung,  betreffend  die  erleichterte  Controle  des  Weinverkehrs  in  dem

zollvereinten  Ausland.  127.
Weinlese.  Verfügung,  betreffend  die  Weinlese  und  Weinbereitung.  167.

Z

Zellenhaft.  Gesetz,  betreffend  die  Einführung  der  Zellenhaft  für  weibliche  Zuchtpolizeihaus=  und  Arbeitshaus-Gefangene.
  515.

Zollwesen.  K.  Verordnung,  betreffend  den  neuen  Vereinszolltarif.  93.  Abänderung  desselben.  111.
Finanz-Minist.-Verfügung  in  Betreff  desselben.  114.  K.  Verordnung,  betreffend  die  Veröffentlichung
  der  am  2.  August  1862  von  Preußen  Namens  des  Zollvereins  mit  Frankreich
abgeschlossenen  handelspolitischen  Verträge,  sowie  einer  dazu  gehörigen  protocollarischen  Vereinbarung
  zwischen  Preußen  und  Frankreich  vom  14.  December  1864.  131.  Bekanntmachung,
betreffend  den  Verzicht  der  kaiserlich  französischen  Regierung  auf  das  Verlangen  von  Ursprungszeugnissen
  für  die  aus  dem  Zollverein  nach  Frankreich  eingehenden  Waaren.  136.  Bekanntmachung,
  betreffend  die  über  die  Bestimmungen  des  Handelsvertrags  zwischen  dem  Zollverein
und  Frankreich  vom  2.  August  1862  hinausgehenden,  dem  Zollverein  jetzt  gleichfalls  zu  gut
kommenden  Tarifzugeständnisse  Frankreichs  an  Großbritannien,  Belgien,  Italien,  die  Schweiz,
Schweden  und  Norwegen.  157.  K.  Verordnung,  betreffend  die  Veröffentlichung  des
am  11.  April  d.  J.  zwischen  dem  Zollverein  und  Oesterreich  zu  Berlin  abgeschlossenen
Handels=  und  Zollvertrags.  117.  Bekanntmachung,  betreffend  den  österreichischen  Zolltarif.
166.:;  —  betreffend  die  Einfuhr  von  Scheidemünzen  in  Oestereich.  166.  Bekanntmachung,
betreffend  den  Handelsverkehr  mit  der  Schweiz.  321.  423.  K.  Verordnung,  betreffend  die
Veröffentlichung  des  neuen  Zollvereins-Vertrags.  209.  K.  Verordnung,  betreffend  die  Veröffentlichung
  des  am  22.  Mai  1865  von  Preußen  Namens  des  Zollvereins  mit  Belgien
abgeschlossenen  Handelsvertrags.  369.  Desgl.  des  am  30.  Mai  1865  mit  Großbritannien
abgeschlossenen  Handelsvertrags  377.  Bekanntmachung,  betreffend  den  Handelsverkehr  mit
Belgien.  390.  Verfügung,  betreffend  die  Zollfreiheit  der  Steinkohlen.  391.  Verfügung,
betreffend  die  Handhabung  der  Getränkekontrole  im  Verkehre  mit  dem  zollvereinten  Auslande.
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Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink.