Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1872. (6)

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§. 30. 
Zeitpunkt der Einführung. 
Die gegenwärtige Telegraphen-Ordnung tritt am 1. Juli 1872 in Kraft. 
Berlin, den 21. Juni 1872.  
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Delbrück. 
  
(Nr. 847.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundes- 
rathe. Vom 23. Juni 1872. 
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs sind zu 
Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden: 
von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen: 
der Oberst v. Hartmann vom Kriegsministerium, für die Dauer der 
Abwesenheit des Generals à la suite, Generalmajors v. Stiehle, 
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont: 
an Stelle des Landesdirektors v. Flottwell, der Landesdirektor 
v. Sommerfeld. 
Berlin, den 23. Juni 1872. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Delbrück. 
  
(Nr. 848.) Dem Konsul Nordenholz in Buenos-Aires ist auf Grund 
des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 599) die all- 
gemeine Ermächtigung ertheilt worden, innerhalb seines Amtsbezirks bürgerlich 
gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen 
und Sterbefälle der Deutschen zu beurkunden. 
  
Herausgegeben im Reichskanzler-Amte.  
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).