Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1872. (6)

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Die über dem Vermessungs-Deck befindlichen Räume, mögen sie durch 
ein drittes oder ein weiteres Deck, oder durch Aufbauten auf dem obersten Deck 
gebildet sein, werden als selbstständige Räume behandelt und ein jeder fuͤr sich 
vermessen. 
§. 5. 
Die Messung des inneren Schiffsraumes unter dem Vermessungs-Deck 
geschieht durch Aufnahme der Länge und einer je nach der Länge verschieden 
großen Anzahl von Ouerschnitten (§. 6). 
§. 6. 
Die Länge wird auf dem Vermessungs-Deck in gerader Linie gemessen 
und zwar von der inneren Fläche der Binnenbords-.Bekleidung (in mittlerer Dicke) 
neben dem Vordersteven bis zu der inneren Fläche des mittelsten Heckstützens, 
oder der mittschiffs am Heck befindlichen Bekleidung (in mittlerer Dicke). 
Von dieser Länge wird ein Abzug gemacht, bestehend in dem Fall des 
Bugs in der Dicke des Decks, in dem Fall des Heckstützens in der Dicke des 
Decks und in dem Fall des Heckstützens in einem Drittel der Deckbalkenbucht. 
Die auf diese Weise gefundene Länge wird in eine Anzahl gleicher Theile 
getheilt, und zwar:  
1 ) eine Länge bis zu 15 Meter in 4 gleiche Theile; 
2) eine Länge über 15 Meter und bis zu 37 Meter in 6 gleiche Theilej 
3) eine Länge über 37 Meter und bis zu 55 Meter in 8 gleiche Theile; 
4) eine Länge über 55 Meter und bis zu 69 Meter in 10 gleiche Theile; 
5) eine Länge über 69 Meter in 12 gleiche Theile. 
§. 7. 
Auf jedem dieser Theilungspunkte wird ein Querschnitt des unter dem 
Vermessungs-Deck befindlichen Schiffsraumes in folgender Weise gemessen: 
Die Tiefe jedes Querschnittes wird zwischen zwei Punkten gemessen, von 
denen der obere Punkt in einem Abstand von einem Drittel der Deckbalkenbucht 
unter dem Vermessungs-Deck  und der untere Punkt in der oberen Fläche der 
Bodenwrange an der inneren Seite des Füllungsganges liegt. Fällt ein solcher 
Querschnitt in eine Erhöhung oder Vertiefung des Heckes so wird der obere 
Punkt in der verlängert gedachten Fluchtlinte des Deckes ermittelt. Von der 
so gefundenen Tiefe wird die mittlere Dicke der zwischen der Kimmwegerung und 
dem Füllungsgange befindlichen Binnenbords-Bekleidung in Abzug gebracht. 
Beträgt die nach dem Vorstehenden bestimmte Tiefe des durch den mittelsten 
Theilungspunkt der Länge gelegten Querschnittes nicht mehr als 5 Meter, so 
wird die Tiefe eines jeden Querschnittes in vier gleiche Theile getheilt. Durch 
jeden der drei mittleren Theilungspunkte, sowie durch den oberen und unteren 
Endpunkt der Tiefe, werden sodann die inneren Breiten jedes Querschnitts 
rechtwinklig zur vertikalen Kielebene gemessen, indem jedes Maaß bis zur mittleren
	        
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