Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1872. (6)

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Vereinsstaaten etc, Maßstab Steuersatz Bemerkungen 
Nr. in für im im die bei der Ausfuhr nach 
anderen Vereinsstaaten oder 
welchen die Erhebung stattfindet. die Erhebung. 30 Thalerfuß. 52 1/2 Gul-denfuß dem Auslande bewilligten 
Steuervergütungen. 
Thlr. Sgr. Pf. Gl. Kr. 
22. Hohenzollernsche Lande. .... .. . ... 1 Hektoliter 
Braunbier ..... —   11   8 4/7   —   41 Bei der Ausfuhr wird vergütet 
für den Hektoliter  
Weißbier .... 7 8 4/7 27   Sommerbier 8 Sgr. 6 ? Pf- 
oder 30 Kreuzer. Winterbier 7 Sgr. 1 ? Pf. 
oder 25 Kreuzer   
Weißbier 5 Sgr. 1 ? Pf. oder 18 Kreuzer. 
23. Bayern, rechts des Rheines und im 1 Hektoliter Bier  — 25   ?   1   27 3/4   Die Malzaufschlags- Rückver- 
engeren Verein mit Bayern gütung für ausgführes Bier 
wird bei der Ausfuhr von 
a) das Großherzoglich Sächsische Amt Ostheim mit Ausschluss 60 Liter und mehr in einer 
des Ortes Melpers, Sendung mit dem Betrage von 58 Kreuzer = 16 Sgr.  
b) das Herzoglich ich Sachsen-Koburg-     
Gothaische Amt Königsberg. 6 ? Pf. für das Hektoliter geleistet. 
24.   Württemberg ......... 1 Hektoliter 
Braunes Bier.    —   18   10 ?   1 6 
Weißes Bier.. — 12 6?   — 44 
25. Baden 15 Liter .. — 3   1 ?   — 11   Bei der Ausfuhr werden 9 Kr. 
= 2 Sgr. 6 ? Pf. für 15 Liter 
rückvergütet. 
26. Hessen 1 Hektoliter ... —   17   10 ?   — 2 1/2 Bei der Ausfuhr werden 40 ? Kr. 
Anmerkung.     
Zwischen Hessen und den Staaten 1 — 21 findet freier = 11 Sgr. 7 ? Pf. für das Hektoliter rückvergütet. 
Verkehr mit Bier statt. Vom 1. Ja- 
nuar 1873 an werden in Hessen die 
gleichen Steuersätze und Rückver- 
gütungen gezahlt, wie in den Staaten 1 — 21. 
II. Von Braunntwein. 
1. Preußen, einschließlich Lauenburg, 
ausschließlich der Hohenzollernschen  Bei der Ausfuhr für je 
Lande. 1 Hektoliter bei 4   11   —   7 38 1/2  1 14 1/2 Literprozente Alkohol 1 Sgr. 10 Pf. = 6 ? Kr. vergütet. 
  50 % Alkohol   
2—21. Wie zu I. nach Tralles 
22. Hessen. 
Anmerkung. Zwischen diesen Ver- 
einsstaaten (1 — 22) findet freier 
Verkehr mit Branntwein statt. 
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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