Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1876. (10)

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Festgesetzter
Kap.  8  Tit.  Vortrag  Betrag
4——3
III  1118|Zu  Stipendien:
a)  für  den  Besuch  der  Akademie  für  Landwirtschaft  und  Brauerei
in  Weihenstephan  und  sonstige  landwirtschaftliche  Kurse  500  —
b)  für  Freiplätze  zum  Besuche  der  Wein,  Oblt  und  Gartenbauschule
  in  Veitshöchheim  1  300—
Summe  uI  36  390  27
12  übrige  Ausgaben  auf  den  gewerblichen  und  landwirtschaftlichen
  Unterricht.
1  Diãäten  und  Reisekosten  der  Prüfungskommissäre  300  —
2  Pensionen  und  Alimentationen  für  dienstunfähige  Lehrer  an  den  Real-  1
und  Landwirtschaftsschulen  und  für  Relikten  von  solchen  Lehrern  9  476.48
3Stipendien  für  Studierende,  Schüler  und  Eleven  technischer  Unterrichts.
Anstalten  1  500—
4  Stipendien  zum  Besuche  von  Fachschulen  für  Gewerbsgehilfen  .  500—
5SttpcndtenzumBesuchevonMetsterkursenmNürnberg  .  300:
Summe  §  12  12  07648
Summe  Kap.  I  3464  72701
IV  Auf  Industrie  und  Kultur.
1  Auf  Industrie.
1—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
2  Beitrag  zur  Handelskammer  in  Würzburg  2500—
3—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
4  Beitrag  zum  Polytechnischen  Zentralverein  in  Würzburg
a)  für  Gewerbeförderug  .  8000-—
b)  für  Sammlungen  und  Modelle  500
5  Beitrag  zur  Handwerkskammer  in  Würzburg  16  000—
6  Beitrag  an  das  städtische  Arbeitsamt  in  Würzburg  fr  berausgute
von  Vakanzen-Sammellisten  .  300—
2  Auf  Kultur.
1Für  landwirtschaftliche  Interessen  überhaupt  3  000.—
2  Hebung  der  Obstbaumzucht  .  4000—-3Zur-EinrichtungderWasserlertung
  für  die  Jungviehweide  auf  dem
Pilsterhof  an  den  Zuchtverband  für  gelbes  Frankenvieh,  Abteilung
Unterfranken,  VII.  von  10  Raten  à  600  .4  zur  Tilgung  der
entstandenen  Schuld  zu  6000  fl  600  —
4  Fur  den  kulturtechnischen  Dienst:
a)  für  Förderung  von  Kulturunternehmungen  durch  Gewährung
von  Zuschüssen  6  000  —
b)  Rückvergütung  von  25%  des  Aufwandes  von  49  800  .4
für  den  kulturtechnischen  Dienst  bei  der  K.  Kreisregierung
und  bei  den  Kulturbauämtern  12  4500—