Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1878. (12)

— 361 — 
Reichs- Gesetzblatt. 
No. 36. 
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die weitere Berechtigung der Inhaber des Eisernen Kreuzes von 
1870/71 zum Bezuge der gesetzlichen Ehrenzulage. S. 361. — Allerhöchster Erlaß, betreffend 
die Wiederübernahme der Regierungsgeschäfte durch Seine Majestät den Kaiser S. 363. 
  
  
  
(Nr. 1273.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Bestimmung derjenigen militärischen Dienst- 
auszeichnungen, welche außer dem preußischen Militär-Ehrenzeichen zweiter 
Klasse neben dem Besitze des Eisernen Kreuzes zweiter Klasse zum Bezuge der 
Ehrenzulage nach Maßgabe des Gesetzes vom 2. Juni 1878 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 99) berechtigen. Vom 19. November 1878. 
Auf Grund des §. 2 des Gesetzes vom 2. Juni 1878, betreffend die Gewährung 
einer Ehrenzulage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71, bestimme Ich: 
In Bezug auf die Berechtigung zum Empfange der Ehrenzulage werden 
dem preußischen Militär-Ehrenzeichen zweiter Klasse die nachstehenden militärischen 
Dienstauszeichnungen gleichgeachtet: 
a) Auszeichnungen, welche in einem der seit 1866 mit Preußen 
verbundenen Landestheile vor der Vereinigung verliehen 
worden sind: 
1. das im vormaligen Königreich Hannover verliehene Allgemeie 
Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Kriegerverdienst“, insofern dasselbe 
für Tapferkeit im Kriege verliehen worden ist; 
2. das im vormaligen Kurfürstenthum Hessen verliehene Militär- 
Verdienstkreuz (von Silber). 
b) Auszeichnungen, welche in einem der Bundesstaaten außer 
Preußen vor dem Kriege 1870/71 verliehen worden sind: 
3. das Königlich bayerische Militär-Verdienstkreuz; 
4.  die Königlich bayerische silberne und goldene Militär-Verdienst- 
medaille; 
5. die Königlich sächsische silberne und goldene Militär-Verdienst- 
medaille des Militär-St. Heinrichsordens; 
6. die Königlich württembergische silberne Militär-Verdienstmedaille; 
7.  die Großherzoglich badische Verdienstmedaille am Bande der 
militärischen Carl- Friedrich- Verdienstmedaille; 
Reichs- Gesetzbl. 1878. 69 
 
  
Ausgegeben zu Berlin den 5. Dezember 1878.
	        
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