Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

— 137 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
No 13. 
Inhalt: Gesetz, betreffend die Vertheilung der Matrikularbeiträge für das Etatsjahr 1879/80. S. 137. — 
Gesetz), betreffend die Erwerbung der Königlich preußischen Staatsdruckerei für das Reich. S. 199.— 
Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 
1879/80. S. 143. 
  
  
  
(Nr. 1295.) Gesetz, betreffend die Vertheilung der Matrikularbeiträge für das Etatsjahr 
1879/80. Vom 12. Mai 1879. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen etc. 
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths 
und des Reichstags, was folgt: 
Die unter Kapitel 21 der Einnahme des Reichshaushalts-Etats für das 
Etatsjahr 1879/80 (Reichs-Gesetzbl. S. 19) in einer Summe festgestellten Ma- 
trikularbeiträge werden auf die einzelnen Bundesstaaten vertheilt, wie folgt: 
1. Preußen 44 199 312 Mark 
2. Bayern . . .. 19 015 557 
3. Sachsen 4 739 618 
4. Württemberg . . . . . . . .. . . . . . . . . . . .. 6 777 330 
5. Baden 4 864 561 
6. Hessen 1 517 657 
7. Mecklenburg-Schwerin. 949 119 
8. Sachsen-Weimer 502 607 
9. Mecklenburg-Strelitz ... ... . . . . . . . .. 163 933. 
10. Oldenburg. . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . ... 547 822 
11. Braunschweig ... . . . . . . . . . . . . . . . . .. 561 707 
12. Sachsen-Meiningen . . . 333 838 
13. Sachsen-Altenburg . . . .. 250 258 - 
14. Sachsen-Koburg-Gotha . . . . . . . . . .. 313 555 
15. Anhalt .... .. . .. . . .. 366 758 
Seite. . . 85 103 632 Mark, 
Reichs= Gesetzbl. 1879. 26 
Ausgegeben zu Berlin den 20. Mai 1879.
	        
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