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Reichs-Gesetzblatt.
No 13.
Inhalt: Gesetz, betreffend die Vertheilung der Matrikularbeiträge für das Etatsjahr 1879/80. S. 137. —
Gesetz), betreffend die Erwerbung der Königlich preußischen Staatsdruckerei für das Reich. S. 199.—
Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr
1879/80. S. 143.
(Nr. 1295.) Gesetz, betreffend die Vertheilung der Matrikularbeiträge für das Etatsjahr
1879/80. Vom 12. Mai 1879.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths
und des Reichstags, was folgt:
Die unter Kapitel 21 der Einnahme des Reichshaushalts-Etats für das
Etatsjahr 1879/80 (Reichs-Gesetzbl. S. 19) in einer Summe festgestellten Ma-
trikularbeiträge werden auf die einzelnen Bundesstaaten vertheilt, wie folgt:
1. Preußen 44 199 312 Mark
2. Bayern . . .. 19 015 557
3. Sachsen 4 739 618
4. Württemberg . . . . . . . .. . . . . . . . . . . .. 6 777 330
5. Baden 4 864 561
6. Hessen 1 517 657
7. Mecklenburg-Schwerin. 949 119
8. Sachsen-Weimer 502 607
9. Mecklenburg-Strelitz ... ... . . . . . . . .. 163 933.
10. Oldenburg. . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . ... 547 822
11. Braunschweig ... . . . . . . . . . . . . . . . . .. 561 707
12. Sachsen-Meiningen . . . 333 838
13. Sachsen-Altenburg . . . .. 250 258 -
14. Sachsen-Koburg-Gotha . . . . . . . . . .. 313 555
15. Anhalt .... .. . .. . . .. 366 758
Seite. . . 85 103 632 Mark,
Reichs= Gesetzbl. 1879. 26
Ausgegeben zu Berlin den 20. Mai 1879.