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(Uebersetzung.)
Tarif B.
Zollsätze bei der Einfuhr in Rumänien.
Maßstab Tara in Prozenten
— Benennung der Gegenstände. der Zollsätze. des
Verzollung. Bruttogewichts.“)
1. Zucker:
a) raffinirt, in Broden, zerstoßen oder pulveri-
sirt; Zuckerkandis, Fruchtzucker und aufge-
löster Zukker 100 kg N. 20 Frk. 12 in Kisten und Fässern,
b) Rohzucker und Kassonade (Farinzucker) 12
c) Syrup und Melasse 4 in Säcken oder 6 Ballen.
2. Bier: 20 in Kisten,
a) in Flaschen und Krügen 15 25 in Überfässem,
b) inFässem................ 8,5 15 einfachen Fäs.
sern.
3. Gebrannte geistige Flüssigkeiten aller Art,
wie: Branntwein, Alkohol, Rum, Arrak,
Punschessenz, Liqueure und andere versüßte
oder nicht versüßte geistige Flüssigkeiten 25 20 in Kisten,
25 in Ueberfässern,
15 in einfachen Fässern
4. Wachs:
a) roh, weiß oder gelb aller Art 43
b) verarbeitet, weiß oder gelb, wie: Kerzen, 12 in Kisten und
Figuren, Blumen oder andere Waaren Fässern.
aller Art. 55
5. Lichte aus Stearin und Wallrath aller .
Art. 25 12 in Kisten und
Fässern.
*) Bei Waaren, welche nach dem gegenwärtigen Tarife nur einem Maximalzolle von 7 Frk. 50 Ct. per
100 Kilogramm unterliegen, sowie bei denjenigen, bei welchen keine Tara angegeben ist, werden die Abgaben nach dem
Bruttogewichte erhoben.