.
c) Geräthe und Werkzeuge aus Eisen oder Stahl, welche in der
Landwirthschaft gebraucht werden können, auch mit Heften,
Griffen, Stielen u. dergl. von Holz, z. B. Dung- und Heu-
gabeln, Krampen, Hauen, Schaufeln, Beile, Rechen, Sensen,
Sicheln, Futterklingen (Strohmesser), Eggen, Plüge, Eggen-
und Pflugeisen, Schaf- und Heckenscheeren u. s. w.
d) Eisenbahnmaterial aus Eisen oder Stahl (mit Ausnahme des
zu den Maschinen und Transportmitteln gehörigen), z. B. Eisen-
bahnschienen, Schienenbefestigungsmaterial, Bestandtheile für
den Bau oder die Reparatur von Fahrbetriebsmitteln, Aus-
weich- (Wechsel-) Vorrichtungen, Kreuzungen u. dergl., Eisen-
konstruktionen zu Bauten für Eisenbahnzwecke . . ...
Alle nicht unter a bis d noch unter Pos. 17 begriffenen Gegen-
stände aus Eisen oder Stahl (mit Ausnahme der feinen Messer-
schmied- und Sporerwaaren, der Nadeln, Angeln, Schreibfedern,
Schreibfederhülsen und -Halter, Stahlperlen, Uhrwerke, Waffen,
Quincailleriewaaren) auch in Verbindung mit anderen gemeinen
Materialen.
13. a) Sohlleder und anderes gemeines Leder, das ist naturfarbiges,
braunes oder schwarzes Leder, auch gewichst, genarbt, gezogen,
aber nicht bronzirt oder lackirt.
b) Alles andere Leder
a) Kaffeesurrogate . . . . . . . . ..
b) Zucker:
1.roh..........................................
2.raffinirt.......................................
15. a) 1.Salpetersäure..................................
2. Schwefelsäure..................................
3. Eisenvitriol....................................
4. Bleiglätte.....................................
Nach der Wahl des
Importeurs
Gewichtszölle
per Werthzölle
100 kg
Dinare. Prozent.
6 8
frei —
— 6
30 10
— 7
4 10
5 10
7 10
1,50 10
0,75 10
0/60 10
3 10