Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

— 140 — 
  
  
  
  
  
  
  
     
 Maaßstab 
Nummer Benennung der Gegenstände. der Zollsatz 
 
Verzollung. 
 Mark. 
d) 1. Essig aller Art in Fässern 100 Kilogramm 8 
2. Essig in Flaschen und Kruken desgl. 48 
e) Wein und Most, auch Cider, und künstlich be- 
reitete Getränke, nicht unter anderen Nummern des 
Tarifs begriffen: 
1. in Fässern eingehend ... desgl. 24 
2. in Flaschen eingehend: 
α) Schaumweine . ... .. .. .. . .. . . . . . ... desgl. 80 
β) andere . . . .. . . .. . . .. . . . . . . . . . . . . .. desgl. 48 
f) Butter, auch künstliche desgl. 20 
Anmerkung zu f: 
Einzelne Stücke in Mengen von nicht mehr als 
zwei Kilogramm, nicht mit der Post eingehend, für 
Bewohner des Grenzbezirks, vorbehaltlich der im Falle 
eines Mißbrauchs örtlich anzuordnenden Aufhebung  
oder Beschränkung dieser Begünstigung . frei 
g) 1. Fleisch, ausgeschlachtetes, frisches und zu- 
bereitetes; Fleischextrakt und Tafelbouillon . . . / 100 Kilogramm 20 
Anmerkung zu g 1: 
Einzelne Stücke ausgeschlachteten, frischen und zu- 
bereiteten Fleisches in Mengen von nicht mehr als zwei 
Kilogramm, nicht mit der Post eingehend, für Be- 
wohner des Grenzbezirks, vorbehaltlich der im Falle 
eines Mißbrauchs örtlich anzuordnenden Aufhebung  
oder Beschränkung dieser Begünstigung............ frei 
2. Fische: 
α) frische frei 
β) gesalzene (mit Ausnahme der Heringe), in 
Fässern eingehend; getrocknete, geräucherte, 
geröstete, blos abgekochte (abgesottene) . . . 100 Kilogramm 3
	        
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