Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1887. (21)

— 430 — 
Formular 0. 
  
Zeugniß 
über die vor vollständiger Zurücklegung der vorschriftsmäßigen 
Fahrzeit bestandene Prüfung 
zum 
Seesteuermann. 
Der (Matrose N. N.) [Vor- und Zunamen], geboren zu (N. N.), den 
..................ten ....................................18..................., wohnhaft in (N. N.), welcher nach Ablauf 
seines funfzehnten Lebensjahres  ............. Monate zur See und davon  ............. Monate 
als Vollmatrose auf Segelschiffen der Handelsmarine,      ............. Monate als Ober- 
matrose auf Schiffen der Kaiserlichen Marine gefahren ist, hat die mit ihm an- 
gestellte Prüfung zum Seesteuermann (mit Auszeichnung) bestanden. 
Demselben kann jedoch die Befugniß, den Steuermannsdienst auf deutschen 
Kauffahrteischiffen zu verrichten, sowie deutsche Kauffahrteischiffe von weniger als 
400 Kubikmeter Brutto-Raumgehalt in der Ostsee, in der Nordsee bis zum 
61. Grade nördlicher Breite und im Englischen Kanal zu führen, erst dann bei- 
gelegt werden, wenn er mindestens noch ................. Monate als Vollmatrose auf 
Kauffahrteischiffen „davon .................... Monate auf einem Segelschiffe, oder als Ober- 
matrose auf Schiffen der Kaiserlichen Marine, und zwar .................. Monate auf einem 
seegehenden, mit voller Takelage versehenen Schiffe gefahren sein wird. 
  
  
Die Prüfungskommission. 
(Siegel.) (Unterschriften.) 
  
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.