Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1889. (23)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Betrag 
  für das 
 Einnahme. Etatsjahr 
  188/90. 
Mark. 
2. (3.) Uebertrag 12 717 000 
C. für Lotterieloose: 
a) von Staatslotteren ... 6 620 000 
b) von Privatlotterien, 
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 624 000 
zusammen (Titel 3). 19 961 000 
4. Statistische Gebühr. 
Brutto--Einnahmen . . . . .. 620 000 M. 
Ab: Zurückzahlungen 3 000 Mark 
bleiben 617 000 
Davon ab: 
a) die Kosten der Anfertigung der Stempel und 
Stempelmarken, sowie sonstige dem Reich 
unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten, 
auf welche der Erlös für verkaufte Formulare 
in Rückeinnahme kommt ..... .. . . . ... 20 000 M. 
b) die Entschädigungen der Postverwaltungen 
des Reichs, Bayerns und Württembergs 
für den Verkauf der Stempelmaterialien 
(2 1/2 Prozent der Brutto-Einnahme) . . .. 15 500 
c) gemäß §. 14 des Gesetzes, betreffend die 
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen 
Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli 
1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden 
Verwaltungskosten 15 000. 
zusammen. 50 500 
bleiben.      566 500 
Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich 
der Herauszahlungen an Bayern (für die österreichische Ge- 
meinde Junghohz) · 19 500 
zusammen (Titel 4) 586 000 
Summe II. 27 975 000
	        
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