Betrag
für das
Einnahme. Etatsjahr
188/90.
Mark.
2. (3.) Uebertrag 12 717 000
C. für Lotterieloose:
a) von Staatslotteren ... 6 620 000
b) von Privatlotterien,
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 624 000
zusammen (Titel 3). 19 961 000
4. Statistische Gebühr.
Brutto--Einnahmen . . . . .. 620 000 M.
Ab: Zurückzahlungen 3 000 Mark
bleiben 617 000
Davon ab:
a) die Kosten der Anfertigung der Stempel und
Stempelmarken, sowie sonstige dem Reich
unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten,
auf welche der Erlös für verkaufte Formulare
in Rückeinnahme kommt ..... .. . . . ... 20 000 M.
b) die Entschädigungen der Postverwaltungen
des Reichs, Bayerns und Württembergs
für den Verkauf der Stempelmaterialien
(2 1/2 Prozent der Brutto-Einnahme) . . .. 15 500
c) gemäß §. 14 des Gesetzes, betreffend die
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen
Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli
1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden
Verwaltungskosten 15 000.
zusammen. 50 500
bleiben. 566 500
Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich
der Herauszahlungen an Bayern (für die österreichische Ge-
meinde Junghohz) · 19 500
zusammen (Titel 4) 586 000
Summe II. 27 975 000