Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

IV. Italienischer Verwaltungen. 
27. Die von den italienischen Gesellschaften des Mittelmeer - und des adriatischen 
Netzes betriebene Strecke von der italienisch - schweizerischen Grenze bei Chiasso 
bis Chiasso. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von schweizerischen Ver- 
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 111, 112, 113. 
Frankreich, Ziffer 26, 27, 28. 
Italien, Ziffer 7. 
Berlin, den 6. März 1897. 
Der Reichskanzler. 
Fürst zu Hohenlobe. 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.