Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

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(Nr.  2467.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Festsetzung  besonderer  Rayons  für  die  Festung
Königstein.  Vom  25.  April  1898.

Auf  Grund  des  §.  35  des  Gesetzes,  betreffend  die  Beschränkungen  des  Grundeigenthums
  in  der  Umgebung  von  Festungen,  vom  21.  Dezember  1871  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  459)  wird  bekannt  gemacht,  daß  für  die  Festung  Königstein  die
Festsetzung  besonderer  Rayons  in  Aussicht  genommen  ist.

Berlin,  den  25.  April  1898.

Der  Reichskanzler.
Fürst  zu  Hohenlohe.



Herausgegeben  im  Reichsamte  des  Innern.



Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.