Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

— 19 — 
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verwaltungen befinden. 
I. Belgischer Verwaltungen. 
Die von der Großen Belgischen Zentralbahn betriebenen Strecken 
von der belgisch-französischen Grenze: 
15.  bei Treignes bis Vireugx. 
16.  bei Doische bis Givet. 
17.  Die von der Belgischen Nordbahn betriebene Strecke von der französisch- 
belgischen Grenze bei Heer-Agimont bis Givet. 
18.  Die von der Westflandrischen Eisenbahn-Gesellschaft betriebene Strecke 
von der französisch-belgischen Grenze bei Abeele bis Hazebrouck. 
19.  Die von der Eisenbahn-Gesellschaft von Chimay betriebene Strecke von 
der französisch-belgischen Grenze bei Momignies bis Anor. 
II. Deutscher Verwaltungen. 
Die der Französischen Ostbahn gehörigen, von den Reichseisenbahnen 
in Elsaß-Lothringen mitbetriebenen Strecken von der deutsch- 
französischen Grenze: 
20.  bei Altmünsterol bis Petit-Croix. 
21.  bei Deutsch-Avricourt bis Igney-Avricourt. 
22.  bei Chambrey bis Moncel. 
23.  bei Novéant bis Pagny-sur-Moselle. 
24.  bei Amanweiler bis Batilly. 
25.  bei Fentsch bis Audun-le-Roman. 
III.Schweizerischer Verwaltungen. 
Die von der Jura-Simplonbahn betriebenen Strecken von der 
französisch--schweizerischen Grenze: 
26.  bei Delle bis Delle. 
27.  bei Vallorbes bis Pontarlier. 
28.  bei Verrières bis Pontarlier. 
IV. Italienischer Verwaltungen. 
29.  Die von der italienischen Gesellschaft der Mittelmeerbahnen betriebene 
Strecke von der italienisch-französischen Grenze bei Modane bis Modane. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von französischen Ver- 
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 118, 119, 120, 121, 122, 123. 
Belgien, Ziffer 12, 13. 
Italien, Ziffer 6. 
Schweiz, Ziffer 23, 24, 25, 26.