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schen den Ständen und dem Kaiser entstanden. Gewiss
schränkte es den Kaiser ein, der während seiner Abwedass
es „einmal“ weggefallen sei. — Die am meisten verbreitete
Ansicht über das Regiment von 1521 dürfte die sein,
welche Ranke in seiner deutschen Geschichte 1839 aufstellte
und der er durch alle späteren Auflagen des Werkes treu geblieben
ist; das Regiment sei im wesentlichen nach dem Entwurfe
der Stände gebildet worden und weiche von dem Regiment
von 1500 nur in Nebendingen ab. Dem Kaiser sei es nur
gelungen, in den Formen seine Autorität zu wahren (1,°317. 318).
Droysen hat weniger das Verhältniss zwischen Regiment und
Kaiser behandelt, als vielmehr innerhalb des Regiments selbst
das Vorwiegen des kurfürstlichen Einflusses nachgewiesen;
doch sieht er, dass das Regiment von 1500 ein ständisches, das
von 1521 ein kaiserliches war (G. d. pr. Pol. II,? 2,94. 95. 1870).
Gegen die Ranke’sche Ansicht wendet sich Brückner, zur Geschichte
des Reichstags zu Worms 1521. Die Verhandlungen
über das Regiment. Heidelb. Diss. 1860, der einen „himmelweiten
Unterschied“ zwischen den beiden Reichsregimenten
constatirt. Dagegen tritt Wyneken in einer das einzelne klar
hervorhebenden Abhandlung: Die Regimentsordnung von 1521
in ihrem Zusammenhange mit dem Churverein. Forschungen
z. d. Gesch. VIII. (1868) wieder auf die Seite Rankes. Baumgarten
endlich, Gesch. Karls V. I (1885) p. 446-448. 474—431
findet, dass die Befugnisse des Regiments vom Kaiser ziemlich
stark eingeschränkt wurden. — Es ist zu bemerken, dass Brückner
und Baumgarten mit der Auffassung übereinstimmen, welche
die Juristen der vergangenen Jahrhunderte über das Reichsregiment
hatten. Hippolithus a Lapide, Diss. de rat. status in
imperio nostro Romano-germanieco Il,cap.d,sect 2(1647 p.387—382)
1egt in seiner schroffen Weise den Unterschied zwischen den
beiden Regimenten dar. Und diese Ansicht wird in den Monographien
über das Regiment von Rechenberg und Joachim
durchaus aufgenommen; nur die daran geknüpften juristischen
Erörterungen sind andern Inhalts. (Diss. de Regimento 8. R.
Imperii $ 14 in: Dissertationum historico-politicarum varii et
curiosi argumenti, in acad. Lips. moderante A. Rechenberg publice
propositarum Vol. V. Lipsiae 1698 Pars I, 366—398 und ‚Joh.
Friedr. Joachim, Fortgesetzte Sammlung vermischter Anmerkungen
etc. Halle 17566. (= 2. Bd. der Sammlung etc.) Abschnitt
VIII: Von dem ehemaligen Reichsregiment. Der letz-1
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