388 Anhang zur militärischen Lage Europas
darauf, daß England genötigt sei, in Belgien zu landen — auch ohne die Er.
laubnis der belgischen Regierung — um einen Durchbruch des deurschen Heeres zu
verhindern, und weist ausdrücklich darauf hin, daß die belgische Heeresmacht
nicht imstande sei, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Aus diesen Besprechungen
und aus dem damit verbundenen Gedankenaustausch erwächst dann bezeichnender.
weise gewissermaßen ein Versprechen Englands, mit 160 000 Mann in die Lücke
zu treten. Zählen wir das belgische Heer mit den tatsächlich vorhanden gewesenen
120 000 Mann zu diesen 160 000 Engländern binzu, so kommen wir auf eine
Gesamtstärke von 280 000 Mann, also auf ein Heer, das wohl imstande war,
zwischen Antwerpen und Lüttich eine Flankenstellung einzunehmen, an der nicht
vorbeigegangen werden konnte.
Offenbar sind die von England ausgeübten Druckmittel, die in diesen Be.
sprechungen sichtbar werden, von Den belgischen Fachleuten und der belgischen
Regierung als solche sehr wohl erkahnt worden, und es ist gestattet, aus dem Dokument
Greindl den Schluß zu ziehen, daß die belgische Regierung sich auch der
Gefahr der milikärischen Lage bewußt war. Sie vermochte jedoch nicht, sich der
englischen Einkreisungspolitik zu entziehen, bielt die Entente für die stärkere Partei
und versuchee nur, sich den einseitig orientierten Verhältnissen so anzupassen, daß
ste nicht vollständig im englisch-französischen Konzern unterging. Als Belgien
im Jahre 1912 zu einer allgemeinen Heeresreform schrite, zog es die Folgerungen
aus der allgemeinen Lage und gedachte sich zugleich dadurch des ihm auferlegten
Zwangs zu entledigen. Vielleicht spielt Beyens Schreiben vom 24. April
1914 auf diese Dinge an.
Aus den belgischen Kammerverhandlungen Über das Wehrgeseg geht deutlich
bervor, daß die Regierung nicht frei handelte, als sie diese Vorlage einbrachte.
Kriegsminister de Broqueville erklärte:
„Nous avons, en effet, été officieusement avisés de certaines intentions, et
Vest alors que nous nous sommes dit qu’il fallait accroftre, dans les propositions
nécessaires, l’armée belge, afin que tout le territoire füt effcacement déleudu.“
Unter diesen gewissen Absichten (certaines intentions) verstand man in der
Offenelichkeit wohl nur eine Anspielung auf die Möglichkeit eines deutschen
Durchbruches durch das neutrale Land. Betrachtet man jedoch die Verhandlungen
aus der Rückschau, so läße sich der Gedanke nicht abweisen, daß dadurch auch
eben jene bekannten Besprechungen getroffen werden, welche der englische Generalstab
herbeigeführt hatte und die auf den Eneschluß der belgischen Regierung ohne
Iweifel von Einfluß waren. Wirft doch die weitere Erklärung de Broquevilles,
daß die belgische Armee sich nach dem Verkeidigungsplane im Raume nördlich
der Maas, also im Dreieck Lüttich— Ramur—Antwerpen, versammeln
sollte, und daß sie nach vollzogenem Aufmarsch über die Linie Lüteich— Namur
gegen Süden vorstoßen werde, ein helles Licht auf den Operationsplan, der der
belgischen Armee deutlich eine Flankenbewegung als Aufgabe stellte. Dieser
DPlan hatee also eine gemeinsame Keiegshandlung der französsischen und belgischen
Streitmächte zur Voraussehyung. An die Erklärung Broauevilles knühpfte sich
eine lebhafte Debatte, da die Vertreter der südlich der Maas gelegenen Provinzen
sich gegen diese militärische Hreisgabe ihrer Wahlkreise auflehnten. Der Minisler
war nakürlich nicht in der Lage, ihnen vor der Offentlichkeit zu sagen, daß diese