Veränderungen und Ergänzungen zu den Vorschriften etc. 997
überfüllten grossen, die Erzeugung gefährlicher Epidemien begfinstigenden Hospitälern,
werden Veranlassung geben, stets auf möglichste Evakuirung der Lazarethe in der
Nähe der Armee Bedacht zu nehmen. — Hierfür sind — sofern nicht der für die Verwundeten
und Kranken bequemere Wassertransport anglngig ist — vorzugsweise die
Eisenbahnen in Anssicht zu nehmen, weil diese bei schnellster und nicht sehr angreifender
Beförderung es möglich machen, eine Vertheilung der Patienten über weite
Landesstriche zu bewirken. — Auf Grund stattgefundener Versuche über die zweckınlssigste
Ausführung der Beförderung verwundeter und kranker Militärs auf Eisenbabnen
wird darüber folgende Anleitung gegeben:
A. Verwendung der Eisenbahn- Waggons für
I. Leicht-Verwundete resp. Kranke.
$& 1. Die Personenwagen 1., 2. und 3. Klasse der Eisenbahnen sind zur Fort
schaffung der an den oberen Extremitäten und sonst leicht Verwundeten und Kranken
zu benutzen, welche sich, wenn auch mit einiger Unterstätzung, selbst in die W
begeben und in sitzeader Stellung befördert werden können. — Besondere Vorrichtungen
sind in diesen Wagen zu dem qu. Zwecke nicht erforderlich” nur ist bei Verwundeten
darauf zu achten, dass die verletzte Extremität niemals an der Seite der Thür, sondern
nach dem Innern des Wagens zu befindlich ist, damit sich der Patient mit seiner gesunden
Seite bequem in die Wagenecke lehnen kann. — Die Waggons 1. und 2. Klasse
sind für Officiere und solche Patienten zu bestimmen, welche grösserer Schonung beärfen,
die Wagen 3. Klasse für die weniger Leidenden,
I. Schwer-Verwundete und Kranke.
$ 2. Zur Beförderung der an den unteren Extremitliten und der Sahwer-Vermwundeten
resp. Kranken sind verdeckte Güterwagen zu benutzen, im Nothfalle bei gutem
Wetter auch offene, jedoch mit hohen dichten Seitenwänden versehene Güterwagen. —
Zur Lagerung dieser Patienten sind gefüllte Strohsäcke mit daran befestigten Strohkopfpolstern
erforderlich. Die zu dem Zwecke zu verwendenden Strohsäcke müssen an
jeder Seite mit drei starken Gurtschlaufen versehen sein, durch welche zwei circa 8 Fuss
lange Stangen zu stecken sind, damit zur Vermeidung des schmerzbaften Anfassens und
Aufhebens der Verwundeten dieselben bahrensrtig in die Eisenbahnwagen hinein- und
beransgotragen werden können. (Beim Mangel an Strolsäcken genügt zur Lagerung
im Nothfalle auch eine starke Lage losen Strohes oder Heues, doch muss dann auf
die Feuersicherheit besondere Aufmerksamkeit verwendet werden.)
$ 3. In jedem Güterwagen gewöhnlicher Grösse (circa % Fuss lang, 7'/, Fuss
breit) können für sebr Schwer-Verwundete sieben, für minder Schwer-Vermundete acht
Lager bereitet werden. und zwar, wie nachstehend skizzirt worden.
Bei Güterwagen anderer
Grösse muss für die Zabl der H
Lagerstellen der innere Raum i
bei analogerPlacirung der Pe- | |
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tienten massgebend sein. Zu
beachten ist dabei, dass die
Patienten mit dem Fussende _ ” .
nach der Mitte des Wagens
zu legen sind. Der in der
Mitte freibleibende Raum ist
für das Begleitungs-Personal
und dazu bestimmt, für etwa )
erforderlich werdende bedeu- |
tendere Hülfsleistungen bei Oo
einem Verwundeten, neben \
dem Lager desselben dadurch |
Raum zu schaffen, dass der |
gernden Patienten nach der | | |
Strohsack des daneben ls-Mitte
des Wagens vorgezogen |- --- - —— — ——
wird.