Full text : Europäischer Geschichtskalender. Sechzehnter Jahrgang. 1875. (16)

Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  5.)  37

gung  der  Standesregister  betrifft;  der  achte  enthält  Schlußbestimmungen.  Dem
Gesetze  sind  Motive  beigegeben  und  außerdem  eine  Zusammenstellung  der  verschiedenen
  auf  die  Eheschließung  bezüglichen  Rechte,  die  noch  heute  in  Bayern
gelten.  Wahrlich  ein  seltsamer  Rest  des  alten  deutschen  Partikularismus!
Fast  jede  kleine  Materie  weist  eine  bunte  Musterkarte  der  verschiedensten  Rechte
auf.  Die  Motive,  die  diesmal  keine  prinzipielle  Opposition  gegen  die  Civilehe
  zu  bekämpfen  hatten,  halten  sich  ganz  kurz,  betonen  scharf  die  gänzliche
Beseitigung  aller  kirchlichen,  auf  die  bürgerliche  Eheschließung  bezüglichen  Bestimmungen,
  verwahren  aber  die  Regierungen  zum  Schlusse  sehr  ernst  gegen
den  Schein,  als  wolle  der  Entwurf  das  religiöse  Gefühl  beleidigen  und  die
kirchlichen  Bande  untergraben;  ja  sie  betonen  den  Wunsch,  daß  das  Volk  bei
den  bisherigen  Gepflogenheiten  der    kirchlichen  Trauung,  der  Taufe ꝛc.    bleibe.
Aufrichtig  und  vorurtheilslos  religiöse  Gemüther  können  gegen  diese  Sprache
kaum  etwas  einwenden.

5.  Januar.  (Deutsches  Reich.)  Prof.  Dr.  R.  v.  Raumer
in  Erlangen  erhält  vom  preuß.  Unterrichtsministerium,  und  zwar
mit  Zustimmung  der  deutschen  Staatsregierungen,  die  Aufforderung,
zur  Anbahnung  einer  größern  Gleichmäßigkeit  in  der  deutschen  Orthographie
  zunächst  im  Bereich  der  höhern  Schulen  Deutschlands  eine
grundlegende  Schrift  auszuarbeiten.

5.  Januar.  (Preußen.)  Der  kgl.  Gerichtshof  für  kirchliche
Angelegenheiten  spricht  einstimmig  die  Amtsentsetzung  des  Bischofs
Martin  von  Paderborn  aus.

Aus  der  von  dem  Oberstaatsanwalt  Irgahn  verfaßten,  umfangreichen
Anschudigungsschrift      heben  wir  die  nachfolgenden    Hauptmomente  hervor:
Der  Angeschuldigte  geb.  zu  Geismar  in der  Provinz  Sachsen  am  18.  Mai  1812,
bekleidet  das  Amt  des  katholischen  Bischofs  der  Diözese  Paderborn  seit
  dem  Jahre  1856.  In  dem  Homagialeid  gelobte  er,  worauf  die  Anklage  besonderes
  Gewicht  legt,  dahin  zu  streben,  in  den  Gemüthern  der  seiner  bischöflichen
  Leitung  anvertrauten  Geistlichen  und  Gemeinden  die  Gesinnungen  der
Ehrfurcht  und  Treue  gegen  den  König,  die  Liebe  zum  Vaterlande,  den  Gehorsam
  gegen  die  Gesetze ꝛc.    mit  Sorgfalt  zu  pflegen.  Die  Anklage  behauptet
nun,  daß  der  Angeschuldigle  gegen  die  seit  dem  Mai  1873  erlassenen  kirchenpolitischen
  Gesetze  einen  unbeugsamen  Widerstand:  I.  schon  vor  Erlaß  derselben
angekündigt  und  in  seinem  ganzen  Amtssprengel  vorbereitet,  II.  nach  deren
Publikation  bethätigt  und  III.  seit  dieser  Zeit  auch  auf  seine  Diözesanen
übertragen  hat.  Zu  l.  führt  die  Anklage  auf:  1)  die  an  das  Staatsministerium
  abgesandte  Erklärung  des  Angeschuldigten  vom  17.  Januar  1873,
deren  Veröffentlichung  in  dem  „Westfäl.  Kirchenblatt“  offenbar  mit  dessen
Genehmigung  veranlaßt  worden  war:  2)  den  Fastenhirtenbrief  desselben  vom
19.  Januar  1873,  in  welchem  die  Aehnlichkeit  der  traurigen  Lage  der  Kirche
mit  dem  bittern  Leiden  Jesus  Christus  auseinandergesetzt  wird;  3)  die  Beförderung
  des  Adressensturms  gegen  die  Kirchengesetzentwürfe  durch  den  Angeschuldigten
  und  speziell  dessen  beide  Erlasse  auf  diese  Adressen  vom  19.  März
und  22.  April  1873;  4)  die  Betheiligung  des  Angeschuldigten  an  dem  unmittelbar
  vor  der  Verkündigung  der  Maigesetze  veröffentlichten,  diese  Gesetze
in  ihrem  Wesen  und  in  ihren  Wirkungen  entstellenden  und  aufreizenden  Sendschreiben
  der  am  Grabe  des  hl.  Bonifazius  in  Fulda  versammelten  Oberhirten
an  den  Klerus  und  sämmtliche  Gläubigen  ihrer  Diözesen  vom  2.  Mai  1873.
Zu  ll.  habe  der  Bischof  ferner  auf  allen  Gebieten  der  kirchenpolitischen  Gesetz-