zum Geschichtskalender 1865. 67
um den Thron zu versammeln, um die der Lage des Landes entsprechenden
Beschlüsse zu fassen, und der Einmüthigkeit, welche das preuß. Volk beseelt,
wenn es der Erhaltung der Unabhängigkeit und der Ehre des Landes gilt,
den legalen Ausdruck zu geben. Das jetzige Haus der Abgeordneten, wenn
auch seine Mehrheit Angesichts der Gefahren, welche das Vaterland bedrohen,
ihre Hingebung für dasselbe gewiß bereitwillig bethätigen würde, ist doch unter
dem Einflusse anderer Verhältnisse gewählt worden, als diejenigen sind,
welche heute bestimmend auf die Wähler wirken müssen. Ew. k. Maj. werden
das Bedürfniß fühlen, die Stimmung zu kennen und zum Ausdruck
gebracht zu sehen, welche das preuß. Volk im jetzigen Augenblick und
mit Rücksicht auf die gegenwärtige Lage der Dinge beseelt. Wir glauben
deßhalb Ew. k. Maj. ehrfurchtsvoll rathen zu sollen, auf Grund des Art. 51
der Verfassungs-Urkunde vom 31. Jan. 1850 das Abgeordnetenhaus aufzulösen,
damit unverzüglich Neuwahlen angcordnet werden können“.
9. Mai. (Preußen). Eine Volksversammlung in Königsberg faßt folgende
Resolutionen:
„Wir achten das Selbstbestimmungsrecht der Schleswig-Holsteiner wie
jedes anderen deutschen Stammes, und deshalb erklären wir uns gegen jeden
Krieg zum Zweck einer gewaltsamen Einverleibung der Elbherzogthümer oder
anderer deutscher Lande. 2) Das deutsche Volk hat von dem gegenwärtigen
Antrage auf Einberufung eines Parlaments keinen gedeihlichen
Erfolg zu erwarten und daher keine Veranlassung, ihn zu unterstützen. 3)
Die Einigung des deutschen Vaterlandes ist nur auf dem Wege der Freiheit
zu erzielen. So lange die Bundesreformvorschläge unbekannt sind und so
lange nicht dem einzuberufenden Parlamente die erforderliche Machtbefugniß
eingeräumt ist, thut die Volkspartei gut, ihr ganze Thätigkeit nach wie vor
dem innern Verfassungskampfe zuzuwenden“.
〃 〃 (Holstein). Auf den Vorgang des Vereins in Segeberg verlangt
eine Reihe von Schleswig-Holstein-Vereinen in Resolutionen
die sofortige Bildung des holsteinischen Bundescontingents:
Resolutionen des Kieler Vereins: „Die Schleswig-Holsteiner
haben bei jeder Gelegenheit die Rechte ihres Landes feierlich verwahrt. In
dem gegenwärtigen Augenblick droht die schleswig-holsteinische Sache zu einem
Krieg zu führen. In diesem Fall ist es Bürgerpflicht, wie eine Forderung
der Ehre, für das proclamirte Recht auch mit den Wafssen einzutreten. Da
die Bildung einer schleswig-holsteinischen Armee, welche allein dem Landesrecht
entspricht, zur Zeit nicht erwartet werden kann, so ist den Bundesbestimmungen
gemäß die Bildung des holsteinischen Bundescontingents so
schnell als möglich ins Werk zu setzen, und dürfen wir die Zuversicht aussprechen,
daß die k. k. österr. Statthalterschaft, der freudigen Unterstützung
der Holsteiner sicher, diese zur Verwirklichung unseres Rechts nothwendige
Maßregel anordnen werde“.
Resolution des Rendsburger Vereins: „Die Versammlung erklärt:
das schleswig-holsteinische Volk muß verlangen, daß die gesammte Wehrkraft
des Landes in einem zu reorganisirenden schleswig-holsteinischen Heer
vereinigt, an der Seite Oesterreichs und der bundestreuen deutschen Staaten
in den Kampf gehe für die Einheit und Freiheit Deutschlands und unser Landesrecht,
unter der Voraussetzung, daß Oesterreich und der Bund unser Landesrecht
anerkennen“.
〃 〃 (Italien). II. Kammer: Das von der Regierung am 4. d.
Mts. geforderte Sicherheitsgesetz wird mit 203 gegen 48 Stimmen
angenommen.
〃 〃 (Belgien). II. Kammer: Auf eine Interpellation über angebliche
Rüstungen der Regierung antwortet der Kriegsminister negativ:
es liege dazu „gar keine Veranlassung vor“.
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