Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Ergänzungsheft zum Europäischen Geschichtskalender für 1865. (6a)

zum  Geschichtskalender  1865.  67

um  den  Thron  zu  versammeln,  um  die  der  Lage  des  Landes  entsprechenden
Beschlüsse  zu  fassen,  und  der  Einmüthigkeit,  welche  das  preuß.  Volk  beseelt,
wenn  es  der  Erhaltung  der  Unabhängigkeit  und  der  Ehre  des  Landes  gilt,
den  legalen  Ausdruck  zu  geben.  Das  jetzige  Haus  der  Abgeordneten,  wenn
auch  seine  Mehrheit  Angesichts  der  Gefahren,  welche  das  Vaterland  bedrohen,
ihre  Hingebung  für  dasselbe  gewiß  bereitwillig  bethätigen  würde,  ist  doch  unter
  dem  Einflusse  anderer  Verhältnisse  gewählt  worden,  als  diejenigen  sind,
welche  heute  bestimmend  auf  die  Wähler  wirken  müssen.  Ew.  k.  Maj.  werden
  das  Bedürfniß  fühlen,  die  Stimmung  zu  kennen  und  zum  Ausdruck
gebracht  zu  sehen,  welche  das  preuß.  Volk  im  jetzigen  Augenblick  und
mit  Rücksicht  auf  die  gegenwärtige  Lage  der  Dinge  beseelt.  Wir  glauben
deßhalb  Ew.  k.  Maj.  ehrfurchtsvoll  rathen  zu  sollen,  auf  Grund  des  Art.  51
der  Verfassungs-Urkunde  vom  31.  Jan.  1850  das  Abgeordnetenhaus  aufzulösen,
  damit  unverzüglich  Neuwahlen  angcordnet  werden  können“.

9.  Mai.  (Preußen).  Eine  Volksversammlung  in  Königsberg  faßt  folgende
  Resolutionen:

„Wir  achten  das  Selbstbestimmungsrecht  der  Schleswig-Holsteiner  wie
jedes  anderen  deutschen  Stammes,  und  deshalb  erklären  wir  uns  gegen  jeden
Krieg  zum  Zweck  einer  gewaltsamen  Einverleibung  der  Elbherzogthümer  oder
anderer  deutscher  Lande.  2)  Das  deutsche  Volk  hat  von  dem  gegenwärtigen
  Antrage  auf  Einberufung  eines  Parlaments  keinen  gedeihlichen
Erfolg  zu  erwarten  und  daher  keine  Veranlassung,  ihn  zu  unterstützen.  3)
Die  Einigung  des  deutschen  Vaterlandes  ist  nur  auf  dem  Wege  der  Freiheit
zu  erzielen.  So  lange  die  Bundesreformvorschläge  unbekannt  sind  und  so
lange  nicht  dem  einzuberufenden  Parlamente  die  erforderliche  Machtbefugniß
eingeräumt  ist,  thut  die  Volkspartei  gut,  ihr  ganze  Thätigkeit  nach  wie  vor
dem  innern  Verfassungskampfe  zuzuwenden“.

〃  〃  (Holstein).  Auf  den  Vorgang  des  Vereins  in  Segeberg  verlangt
  eine  Reihe  von  Schleswig-Holstein-Vereinen  in  Resolutionen
die  sofortige  Bildung  des  holsteinischen  Bundescontingents:

Resolutionen  des  Kieler  Vereins:  „Die  Schleswig-Holsteiner
haben  bei  jeder  Gelegenheit  die  Rechte  ihres  Landes  feierlich  verwahrt.  In
dem  gegenwärtigen  Augenblick  droht  die  schleswig-holsteinische  Sache  zu  einem
Krieg  zu  führen.  In  diesem  Fall  ist  es  Bürgerpflicht,  wie  eine  Forderung
der  Ehre,  für  das  proclamirte  Recht  auch  mit  den  Wafssen  einzutreten.  Da
die  Bildung  einer  schleswig-holsteinischen  Armee,  welche  allein  dem  Landesrecht
  entspricht,  zur  Zeit  nicht  erwartet  werden  kann,  so  ist  den  Bundesbestimmungen
  gemäß  die  Bildung  des  holsteinischen  Bundescontingents  so
schnell  als  möglich  ins  Werk  zu  setzen,  und  dürfen  wir  die  Zuversicht  aussprechen,
  daß  die  k.  k.  österr.  Statthalterschaft,  der  freudigen  Unterstützung
der  Holsteiner  sicher,  diese  zur  Verwirklichung  unseres  Rechts  nothwendige
Maßregel  anordnen  werde“.

Resolution  des  Rendsburger  Vereins:  „Die  Versammlung  erklärt:
  das  schleswig-holsteinische  Volk  muß  verlangen,  daß  die  gesammte  Wehrkraft
  des  Landes  in  einem  zu  reorganisirenden  schleswig-holsteinischen  Heer
vereinigt,  an  der  Seite  Oesterreichs  und  der  bundestreuen  deutschen  Staaten
in  den  Kampf  gehe  für  die  Einheit  und  Freiheit  Deutschlands  und  unser  Landesrecht,
  unter  der  Voraussetzung,  daß  Oesterreich  und  der  Bund  unser  Landesrecht
  anerkennen“.

〃  〃  (Italien).  II.  Kammer:  Das  von  der  Regierung  am  4.  d.
Mts.  geforderte  Sicherheitsgesetz  wird  mit  203  gegen  48  Stimmen
angenommen.

〃  〃  (Belgien).  II.  Kammer:  Auf  eine  Interpellation  über  angebliche
  Rüstungen  der  Regierung  antwortet  der  Kriegsminister  negativ:

es  liege  dazu  „gar  keine  Veranlassung  vor“.  
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