Reichs-Gesetzblatt.
Nr 32.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen.
S. 265. — Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen
Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. S. 267.
(Nr. 2786.) Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Militär-Transport-Ordnung für
Eisenbahnen. Vom 14. Juli 1901.
Auf Grund der Bestimmung im §. 54, 18 der Militär-Transport-Ordnung
haben die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die
Festungen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen beschlossen:
In der Anlage V zur Militär-Transport-Ordnung ist
unter K. in lfd. Nr. 1 hinter (Schwarzpulver):
„(s. auch unter B. 1 a)/
in der Ueberschrift zu B. hinter XXXVI:
„A und B“)
unter B. zwischen lfd. Nr. 1 und 1a:
„1a.] Proben von Schwarzpulver in Metallhülsen“
einzufügen und
unter B. die seitherige lfd. Nr. 1a in:
1b“
»
zu ändern.
Auf Grund derselben Festsetzung hat das Königlich preußische Kriegs—
ministerium bestimmt, daß in der Anlage VI zur Militär-Transport-Ordnung
unter A. in lfd. Nr. 1 hinter (Schwarzpulver):
„KG. auch unter B. La)“,
in der Ueberschrift zu B. hinter XXXVI:
„A und B,
Reichs-Gesehbl. 1901. 51
Ausgegeben zu Berlin den 20. Juli 1901.