Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)
















17. Die  von  der  Westflandrischen  Eisenbahn-Gesellschaft  betriebene  Strecke
von  der  französisch-belgischen  Grenze  bei  Abeele  bis  Hazebrouck.

18. Die  von  der  Eisenbahn-Gesellschaft  von  Chimay  betriebene  Strecke  von
der  französisch-belgischen  Grenze  bei  Momignies  bis  Anor.

II.  Deutscher  Verwaltungen.

Die  der  Französischen  Ostbahn  gehörigen,  von  den  Reichseisenbahnen
in  Elsaß-Lothringen  mitbetriebenen  Strecken  von  der  deutschfranzösischen
  Grenze:

19. bei  Altmünsterol  bis  Petit-Croix.

20. bei  Deutsch-Avricourt  bis  Igney-Avricourt.
21. bei  Chambrey  bis  Moncel.

22. bei  Novéant  bis  Pagny-  sur-Moselle.

23. bei  Amanweiler  bis  Batilly.

24. bei  Fentsch  bis  Audun-le-Roman.

III.  Schweizerischer  Verwaltungen.
Die  von  der  Jura-Simplonbahn  betriebenen  Strecken  von  der
französisch-schweizerischen  Grenze:
25. bei  Delle  bis  Delle.
26. bei  Vallorbe  bis  Pontarlier.
27. bei  Verrières  bis  Pontarlier.

IV.  Italienischer  Verwaltungen.

Die  von  der  italienischen  Gesellschaft  der  Mittelmeerbahnen  betriebene

Strecke  von  der  italienisch-französischen  Grenze  bei  Modane  bis  Modane.
Anmerkung.  Betreffend  die  Bahnstrecken,  welche  von  französischen  Verwaltungen
  im  Auslande  betrieben  werden,  ist  zu  vergleichen:
Deutschland,  Ziffer  122,  123,  124,  125,  126,  127.
Belgien,  Ziffer  9,  10.
Italien,  Ziffer  6.
Schweiz,  Ziffer  26,  27,  28,  29.

 

Italien.

A. Von  italienischen  Bahnverwaltungen  betriebene  Bahnen
und  Bahnstrecken.

1. Sämmtliche  von  der  Gesellschaft  des  mittelländischen  Netzes  betriebenen
Linien.

2.  Sämmtliche  von  der  Gesellschaft  des  adriatischen  Netzes  betriebenen  Linien.

3. Sämmtliche  von  der  Gesellschaft  des  sizilianischen  Netzes  betriebenen  Linien,
einschließlich  der  Strecke  über  die  Meerenge  von  Messina.