Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

Frist  von  vier  Wochen,  nach  dem  Empfange  der  Entscheidung  der  Regierung,
ergriffen  werden.

Reklamationen  gegen  die  im  Laufe  des  Jahres  vorkommenden  neuen
Besteuerungen  werden  ferner  in  bisheriger  Art  behandelt,  jedoch  erstreckt  sich
auch  auf  diese  die  festgesetzte  Praͤklusivfrist,  welche  von  dem  Tage  der  Zustellung
  des  Auszuges  aus  der  Steuer-Rolle  anzurechnen  ist.

Berlin,  den  17ten  Januar  1830.

Friedrich  Wilhelm.
An
das  Staatsministerim