Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

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3.  Der Abschnitt „Rumänien.“ hat folgende Fassung erhalten: 
Rumänien. 
A. Von rumänischen Verwaltungen betriebene Bahnen 
und Bahnstrecken. 
1. Königlich Rumänische Staatseisenbahnen. 
B. Bahnstrecken, welche sich im Mitbetrieb auswärtiger 
Verwaltungen befinden. 
2. Die von den Königlich Rumänischen Staatseisenbahnen be- 
triebene und von den russischen Süd-West-Bahnen mit- 
betriebene Strecke von der russisch- rumänischen Grenze bei 
Ungheni bis Rumänisch-Ungheni. 
Anmerkung: Betreffend die Bahnstrecken, welche von der 
rumänischen Verwaltung im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Österreich, Ziffer 56. 
Rußland, Ziffer 45. 
4.  Im Abschnitt „Rußland.“ C. Grenzstrecken, welche sich im Mitbetrieb 
auswärtiger Verwaltungen befinden, ist neu hinzugefügt: 
 
III. Rumänischer Verwaltungen. 
Die von den Süd-West-Bahnen betriebene und von 
den Königlich Rumänischen Staatseisenbahnen mitbetriebene 
Strecke von der rumänisch-russischen Grenze: 
45. bei Ungheni bis Russisch-Ungheni. 
In der Anmerkung am Schlusse dieses Abschnitts ist hinter 
„Österreich, Ziffer 53, 54, 55" 
hinzugefügt worden: 
„Rumänien, Ziffer 2.". 
Berlin, den 24. August 1907. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
von Misani. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zu richten.