Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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(Nr. 3555.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport-Ordnung. Vom 
29. Dezember 1908. 
Auf Grund des § 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung 
für Eisenbahnen, vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) bestimme ich, 
daß in dieser Ordnung folgende Änderung vorzunehmen ist: 
Im § 54 erhält Ziffer 23 folgende Fassung: 
23. Zu Ziffer XLV. Die der Militärverwaltung gehörigen 
Gasbehälter für Wasserstoffgas dürfen, wenn sie laut angebrachtem 
Stempel nach den für diese Verwaltung bestehenden besonderen Vor- 
schriften geprüft und abgenommen und innerhalb der letzten drei Jahre 
nachgeprüft sind, mit 170 Atmosphären Gasdruck versandt werden. 
Sind die zur Versendung usw. wie bisher. 
Berlin, den 29. Dezember 1908. 
Der Reichskanzler. 
Fürst von Bülow. 
  
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs. Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.
	        
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