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Reichs-Gesetzblatt.
Nr 8.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. S. 263.
(Nr. 3569.) Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. Vom
30. Januar 1909.
Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung der Reblaus, vom
6. Juli 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 261) wird nachstehend eine Übersicht der Ein-
teilung der am Weinbau beteiligten Gebiete des Reichs in Weinbaubezirke be-
kannt gemacht.
Berlin, den 30. Januar 1909.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
von Jonquieres.
Übersicht der Weinbaubezirke.
Bundesstaat Lau- Name
und fende Umfang des Weinbaubezirkes. des
Verwaltungsbezirk. Nr. Weinbaubezirkes.
I. Preußen. Unverändert.
1 bis Vergleiche Bekanntmachung, betreffend die Bildung
II. Bapern. 709, von Weinbaubezirken, vom 27. März 1906
10. (Reichs-Gesetzbl. S. 449).
Regierungsbezirk Unterfranken8.Vom Regierungsbezirk Unterfranken und AschaffenB. Fränkischer
und ascheffenburg. burg: Die Bezirksämter Alzenau, AschaffenburgßWeinbaubezirk.
Gemünden, Lohr, Marktheidenfeld, Miltenberg
und Obernburg sowie die Stadt Aschaffenburg.
Außerdem die Gemeinde Freudenberg im badischen
Kreise Mosbach.
HI. Königreich Sachsen. Unverändert.
Vergleiche Bekanntmachung, betreffend die Dildung
von Weinbaubezirken, vom 22. Februar 190
(Reichs-Gesetzbl. S. 31).
Relchs-Sesetzbl. 1909. « , 39
Ausgegeben zu Berlin den 6. Februar 1909.